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Bodenrichtwerte Pullach 2026: Spannen und Einordnung

Für Pullach im Isartal gibt es keinen einzelnen Bodenrichtwert. Wohnbauland liegt zum Stichtag 01.01.2026 in einer groben Spanne von rund 2.000 bis 3.100 Euro je Quadratmeter, gewerbliche Bauflächen bei rund 450 bis 950 Euro, Gartenland bei rund 350 bis 700 Euro, landwirtschaftliche Flächen bei rund 15 bis 40 Euro. Welcher Wert für eine konkrete Adresse gilt, hängt an der Richtwertzone und an der Nutzungsart. Die Gemeinde ist mit acht Richtwertzonen sehr knapp gegliedert und hat eine Besonderheit, die es in keiner anderen der bislang ausgewerteten Gemeinden des Landkreises gibt: eine eigene Richtwertzone für Gartenland, die einer Wohnzone ausdrücklich zugeordnet ist. Damit entscheidet hier nicht nur, wo ein Grundstück liegt, sondern ob jeder seiner Quadratmeter als Bauland zählt.

01.01.2026Stichtag der neuen Werte
Acht ZonenRichtwertzonen in der Gemeinde
2.000 bis 3.100 EuroWohnbauland je Quadratmeter
KostenfreiEinordnung für Ihre Adresse

Wie hoch sind die Bodenrichtwerte in Pullach 2026?

Ein Durchschnittswert für die Gemeinde wäre fachlich irreführend. Bodenrichtwerte gelten für abgegrenzte Zonen mit vergleichbaren Nutzungs- und Wertverhältnissen. In Pullach steht das Wohnbauland auf einem Niveau, das die Gemeinde von den übrigen bislang ausgewerteten Gemeinden des Landkreises abhebt, während Gewerbe, Gartenland und Außenbereich weit darunter liegen. Ein Mittelwert über alle Zonen beschreibt deshalb kein einziges Grundstück. Die Übersicht zeigt gerundete Spannen nach Nutzungsart, nicht die Einzelwerte je Zone.

Tabelle lässt sich seitlich wischen.

NutzungSpanne Euro je QuadratmeterTypisch für
Wohnbaulandrund 2.000 bis 3.100Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus. Vier Zonen, drei verschiedene Wertstufen
Gewerbliche Bauflächerund 450 bis 950Gewerbe, Handwerk, Lager, Logistik. Zwei Zonen, deutlich voneinander abgesetzt
Gartenlandrund 350 bis 700Nicht bebaubare Gartenfläche, einer Wohnzone zugeordnet. Eine Zone
Landwirtschaftliche Flächenrund 15 bis 40Unbebauter Außenbereich. Eine Zone für das gesamte Gemeindegebiet

Eigene, gerundete Auswertung der Kopp Real Estate GmbH auf Grundlage der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis München. Keine amtliche Bodenrichtwertauskunft und keine Aussage zu einer einzelnen Adresse. Für das unmittelbar angrenzende Stadtgebiet gelten die getrennt dokumentierten Bodenrichtwerte München 2026, für die beiden benachbarten Gemeinden im Landkreis die Bodenrichtwerte Grünwald 2026 und die Bodenrichtwerte Oberhaching 2026.

Kopp Real Estate GmbH sitzt in Unterhaching, Münchner Straße 66, und betreut Eigentümer in Pullach und im Süden des Landkreises seit Jahren. Wir arbeiten mit den amtlichen Unterlagen zum aktuellen Stichtag und sagen Ihnen für Ihre Adresse, welche Zone einschlägig ist, welcher Wert dahintersteht und was das für einen möglichen Verkauf bedeutet.

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So geht es weiter
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  2. Wir melden uns bei Ihnen mit ein paar Fragen zu Ihrem Objekt.
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Baugrundstück als Symbolbild für Bodenrichtwerte Pullach 2026
Bodenrichtwerte beschreiben den Lagewert des Grundes, nicht den Wert der Bebauung. Symbolbild.

Warum liegen Grundstücke in Pullach so unterschiedlich im Wert?

In Pullach entscheidet zuerst die Nutzungsart und erst danach die Lage. Die wichtigste Weiche ist dabei nicht, wo ein Grundstück liegt, sondern ob eine Fläche als Bauland oder als Gartenland geführt wird. Die Gemeinde ist die einzige unter den bislang ausgewerteten Gemeinden des Landkreises, deren amtliche Liste eine eigene Richtwertzone für Gartenland führt, und sie bindet diese Zone ausdrücklich an eine Wohnzone. Innerhalb des Wohnbaulands sind die Unterschiede dagegen vergleichsweise ruhig gestaffelt.

Bauland oder Gartenland ist die teuerste Frage der Gemeinde. Der Gartenlandwert liegt bei weniger als einem Viertel des Werts der Wohnzone, zu der die Fläche gehört. Für einen Eigentümer heißt das: Zwei Grundstücke gleicher Größe, in derselben Lage, mit derselben Adresse in der Nachbarschaft können sich im Bodenwert um einen hohen sechsstelligen Betrag unterscheiden, wenn bei dem einen ein Teil der Fläche als Gartenland geführt wird und bei dem anderen nicht. Diese Grenze verläuft in den amtlichen Unterlagen parzellenscharf, sie folgt also nicht dem Augenschein im Gelände. Wer eine Fläche pauschal als Bauland ansetzt, weil sie neben Bauland liegt, rechnet mit dem falschen Wert.

Im Wohnbauland ist die Staffelung dagegen eng. Vier Wohnzonen, dahinter nur drei verschiedene Wertstufen, und alle vier tragen dasselbe unterstellte Maß der baulichen Nutzung. Es gibt keine Doppelzone und keine eigene Zone für Geschosswohnungsbau, und die amtliche Liste gliedert das Wohnbauland überhaupt nicht nach Bebauungsart. Auch eine gemischte Baufläche kennt die Gemeinde nicht. Wer den Bodenrichtwert über die zulässige Dichte herleiten will, findet dafür in dieser Gemeinde keinen Anhalt. Bemerkenswert ist außerdem, dass die Bahnlinie den Hauptort in zwei Richtwertzonen teilt, diese Teilung aber keine Wertgrenze ist: Beide Zonen tragen denselben Wert und dasselbe unterstellte Maß der baulichen Nutzung. Die Seite der Bahn, auf der ein Grundstück liegt, ändert am Bodenrichtwert nichts.

Das Preisniveau hebt die Gemeinde deutlich ab. Nach den veröffentlichten Spannen beginnt und endet das Wohnbauland in Pullach höher als in jeder anderen der bislang ausgewerteten Gemeinden des Landkreises. Selbst die günstigste Wohnzone der Gemeinde liegt über der jeweils teuersten Wohnzone von vierzehn der fünfzehn übrigen ausgewerteten Gemeinden. Die Gemeinde grenzt unmittelbar an das Münchner Stadtgebiet, jenseits der Isar liegt Grünwald. Umso wichtiger ist es, die Kategorien sauber zu trennen: Zwischen dem höchsten Baulandwert und dem niedrigsten Wert im Außenbereich liegen in dieser Gemeinde Größenordnungen, nicht Zuschläge.

Falle 1: Gartenland als Bauland gerechnet

Der größte Wertunterschied je Quadratmeter entsteht nicht zwischen zwei Wohnlagen, sondern zwischen Bauland und Gartenland derselben Lage. Er ist mehr als doppelt so groß wie der Abstand zwischen der stärksten und der schwächsten Wohnzone der Gemeinde. Wer eine Teilfläche mitrechnet, ohne ihre Zuordnung geprüft zu haben, überschätzt den Bodenwert eines großen Grundstücks erheblich.

Falle 2: Baurecht als Werthebel gerechnet

Es gibt keine Zone für Geschosswohnungsbau und keine Doppelzone, und alle Wohnzonen tragen dasselbe unterstellte Maß der baulichen Nutzung. Einen amtlich ausgewiesenen Aufschlag für Verdichtung gibt es in Pullach also nicht, auch nicht rechnerisch. Verdichtungspotenzial ist hier über das Baurecht zu belegen, nicht über den Richtwert.

Falle 3: Bahnlinie als Wertgrenze gelesen

Die Bahnlinie teilt den Hauptort in zwei Richtwertzonen. Wertmäßig trennt sie nichts: Beide Zonen tragen denselben Wert und dasselbe unterstellte Maß der baulichen Nutzung. Wer aus der Zonengrenze einen Lagevorteil oder einen Abschlag ableitet, argumentiert an den amtlichen Unterlagen vorbei.

Falle 4: Gewerbe pauschal angesetzt

Die Gemeinde führt zwei gewerbliche Zonen, und sie liegen deutlich auseinander. Es ist die schärfste Kante innerhalb einer Baulandkategorie in Pullach. Bei einer gewerblich genutzten Fläche entscheidet damit allein die Zuordnung zur Zone über einen erheblichen Betrag, bevor überhaupt über den Preis gesprochen wird.

Falle 5: Baulanderwartung in den Außenbereich hineingelesen

Zwischen Bauland und unbebautem Außenbereich liegen in dieser Gemeinde Größenordnungen. Aus dieser Differenz lässt sich keine Erwartung an eine künftige Bebaubarkeit ableiten. Solche Erwartungen wären über die Bauleitplanung zu belegen, nicht über den Bodenrichtwert. Genau hier entstehen bei Erb- und Schenkungsfällen die meisten Fehleinschätzungen.

Falle 6: Bestand vergessen

Der Bodenrichtwert enthält keinen Gebäudewert. Bei einem bebauten Grundstück kommt der Gebäudewert hinzu oder es werden Abbruch- und Freimachungskosten abgezogen, wenn der Bestand wirtschaftlich am Ende ist. Beides zusammen ergibt erst den Verkehrswert. Auf dem Preisniveau dieser Gemeinde fällt dieser Posten besonders ins Gewicht.

Welcher Bodenrichtwert gilt für mein Grundstück in Pullach?

Die Zuordnung erfolgt in zwei Schritten: erst die Nutzungsart, dann die Zone. In Pullach steckt die Arbeit im ersten Schritt. Ob eine Fläche vollständig Bauland ist oder ob ein Teil davon als Gartenland geführt wird, entscheidet über mehr Geld als jede Lagefrage innerhalb des Wohnbaulands. Die Frage nach der Dichte, die in anderen Gemeinden den Wert mitbestimmt, spielt hier dagegen keine Rolle.

  1. Nutzungsart klären, und zwar für jede Teilfläche. Wohnbauland, gewerbliche Baufläche, Gartenland oder Außenbereich. Anders als in den Nachbargemeinden reicht es hier nicht, das Grundstück als Ganzes einzuordnen: Ein großes Grundstück kann in zwei verschiedenen Richtwertzonen liegen, und die Grenze verläuft parzellenscharf.
  2. Zone bestimmen. Innerhalb des Wohnbaulands gibt es drei Wertstufen. Welche einschlägig ist, hängt an der Lage im Gemeindegebiet, nicht an der Bebauungsart und nicht an der Seite der Bahnlinie.
  3. Bei gewerblicher Nutzung genau hinsehen. Die beiden gewerblichen Zonen liegen deutlich auseinander. Hier lohnt die Prüfung, welche Zone tatsächlich gilt, bevor eine Zahl in eine Verhandlung geht.
  4. Merkmale würdigen. Zuschnitt, Größe, Erschließung, Rechte, Belastungen und vorhandene Bebauung sind im Bodenrichtwert nicht enthalten. Weil alle Wohnzonen dasselbe Maß der baulichen Nutzung unterstellen, ist eine abweichende Ausnutzbarkeit im Einzelfall zu würdigen.
  5. Markt einbeziehen. Erst mit aktuellen Kaufpreisen und der konkreten Nachfrage entsteht aus dem Bodenwert eine belastbare Einschätzung. Dazu gehört die Frage, welche Käufergruppe Ihr Grundstück überhaupt sucht.

Kurz gesagt: Die Zahl allein hilft nicht weiter. Entscheidend ist, welche Nutzungsart für jede Teilfläche Ihres Grundstücks gilt, welche Zone dahintersteht und ob Ihr Grundstück dem typischen Richtwertgrundstück dieser Zone entspricht. Diese Zuordnung nehmen wir für Sie vor, mit den amtlichen Unterlagen zum aktuellen Stichtag.

Einen Überblick über alle Standorte gibt der Immobilienkompass. Wenn Sie ohnehin verkaufen wollen, finden Sie den Ablauf unter Immobilie verkaufen, für ein unbebautes Grundstück unter Grundstück verkaufen.

Was ist mein Grundstück in Pullach wert?

Die Orientierungsrechnung lautet Bodenrichtwert mal Grundstücksfläche. Der Rechner zeigt Ihnen den Korridor, in dem der Bodenwert Ihres Grundstücks nach den Spannen 2026 liegt. Wo genau innerhalb dieses Korridors, hängt in Pullach zuerst an der Nutzungsart jeder Teilfläche und danach an den Grundstücksmerkmalen.

Ersteinschätzung Bodenwert Pullach

Nutzung wählen, Fläche eintragen. Die Rechnung nutzt die gerundeten Spannen zum Stichtag 01.01.2026.

Modellrechnung auf Basis gerundeter Spannen, ohne Anpassung an Richtwertzone, Ausnutzbarkeit, Zuschnitt, Erschließung, Baurecht, Rechte und vorhandene Bebauung. Bei einem Grundstück, das teils Bauland und teils Gartenland ist, sind beide Teilflächen getrennt zu rechnen. Keine Immobilienbewertung und keine amtliche Bodenrichtwertauskunft.

Der Korridor ist der Anfang, nicht das Ergebnis. Ob Ihr Grundstück am oberen oder am unteren Ende liegt, entscheidet sich in Pullach zuerst daran, ob wirklich jeder Quadratmeter Bauland ist, danach an der Zone und am Bestand. Genau das schauen wir uns für Ihre Adresse an. Kostenfrei, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.

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Was kostet ein Grundstück in Pullach nach Größe?

Ein Grundstück von 600 Quadratmetern liegt als Wohnbauland rechnerisch bei rund 1.200.000 bis 1.860.000 Euro Bodenwert. Dieselbe Fläche käme als gewerbliche Baufläche auf rund 270.000 bis 570.000 Euro. Die Spalten stehen nicht zur Wahl: Maßgeblich ist die Nutzung, die tatsächlich vorhanden oder baurechtlich zulässig ist.

Tabelle lässt sich seitlich wischen.

GrundstücksflächeWohnbaulandGewerbliche BauflächeDifferenz der Untergrenzen
400 Quadratmeter800.000 bis 1.240.000 Euro180.000 bis 380.000 Eurorund 620.000 Euro
500 Quadratmeter1.000.000 bis 1.550.000 Euro225.000 bis 475.000 Eurorund 775.000 Euro
600 Quadratmeter1.200.000 bis 1.860.000 Euro270.000 bis 570.000 Eurorund 930.000 Euro
800 Quadratmeter1.600.000 bis 2.480.000 Euro360.000 bis 760.000 Eurorund 1.240.000 Euro
1.000 Quadratmeter2.000.000 bis 3.100.000 Euro450.000 bis 950.000 Eurorund 1.550.000 Euro

Reine Multiplikation der gerundeten Spannen mit der Fläche, ohne Anpassung an Zone, Ausnutzbarkeit, Zuschnitt, Erschließung, Rechte oder vorhandene Bebauung. Die Differenzspalte vergleicht die Untergrenzen von Wohnbauland und gewerblicher Baufläche. Keine Wertaussage zu einem konkreten Grundstück. Der Vergleich beider Spalten ist nur dort relevant, wo die Nutzungsart tatsächlich offen ist.

Die Tabelle beantwortet die Frage nach der Größenordnung, nicht die Frage nach Ihrem Grundstück. Sie zeigt zugleich, warum in dieser Gemeinde die Nutzungsart vor der Lage steht: Der Abstand zwischen den Spalten wächst mit jedem Quadratmeter. Dasselbe gilt innerhalb eines Grundstücks. Wird ein Teil der Fläche als Gartenland geführt, ist für diesen Teil mit der Gartenlandspanne zu rechnen, und der Unterschied je Quadratmeter ist dort größer als der Unterschied zwischen der stärksten und der schwächsten Wohnzone der Gemeinde. Bei einem bebauten Grundstück kommt der Gebäudewert hinzu oder es werden Abbruchkosten abgezogen. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir im Rahmen der kostenlosen Marktwertermittlung.

Ist der Bodenrichtwert der Verkaufspreis?

Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für unbebauten Grund in einer Zone. Der Verkaufspreis entsteht für ein konkretes Grundstück im Markt und kann deutlich darüber oder darunter liegen.

Tabelle lässt sich seitlich wischen.

GrößeWas sie beschreibtWofür sie verwendet wird
BodenrichtwertDurchschnittlicher Lagewert einer Richtwertzone je QuadratmeterAusgangspunkt der Bodenbewertung
Vorläufiger BodenwertBodenrichtwert angepasst an Ausnutzbarkeit und GrundstücksmerkmaleObjektbezogene Wertermittlung
VerkehrswertMarktwert des Grundstücks zum BewertungsstichtagVerkauf, Erbe, Trennung, Finanzierung
KaufpreisTatsächlich vereinbarter Preis zwischen Käufer und VerkäuferNotarieller Vertrag

Abweichungen entstehen unter anderem durch Zuschnitt, Größe, Erschließung, Baurecht, vorhandene Bebauung, Rechte und Belastungen, Altlasten sowie die konkrete Nachfrage. In Pullach fällt dem ersten Schritt, der Zuordnung zur Zone, besonderes Gewicht zu, und zwar für jede Teilfläche getrennt. Der zweite Schritt, die Anpassung an die Ausnutzbarkeit, hat dagegen wenig Spielraum, weil alle Wohnzonen dasselbe Maß der baulichen Nutzung unterstellen. Wo Ihr Grundstück davon abweicht, entscheidet der Markt über den Wert des Baurechts, nicht der Richtwert.

Wie sich Preise im Umfeld entwickeln, ordnen wir in der Übersicht Immobilienpreise München ein. Für den Verkauf eines Grundstücks im Stadtgebiet gilt Grundstück verkaufen München, für die Käuferseite Grundstück kaufen München.

Wann brauchen Sie mehr als eine Zahl?

In den meisten Fällen steht hinter der Frage nach dem Bodenrichtwert eine Entscheidung, kein Zahleninteresse. Je nach Anlass sind unterschiedliche Nachweise und Stichtage maßgeblich. Im Erbfall zählt der Wert zum Todestag, beim Verkauf der heutige Markt.

Erbfall

Maßgeblich ist der Wert zum Todestag, nicht der heutige. Was dabei zu beachten ist, steht im Immobilien-Erbratgeber München und bei geerbtes Haus verkaufen.

Steuer

Für die Bewertung im Steuerkontext gelten eigene Regeln und eigene Bewertungsverfahren. Auf dem Preisniveau dieser Gemeinde erreichen schon mittlere Grundstücke Größenordnungen, in denen Freibeträge zur Frage werden. Einstieg: Erbschaftssteuer und Immobilie.

Trennung

Beim Ausgleich unter Eheleuten geht es um belastbare Werte. Mehr zum Zugewinnausgleich und zum Hausverkauf bei Scheidung.

Verkauf

Der Bodenwert ist ein Baustein, der Marktpreis entsteht im Wettbewerb. Ablauf und Leistungen im Überblick unter Immobilie verkaufen, alle Standorte im Immobilienkompass.

Teilung und Abtrennung

Wer über die Abtrennung eines Grundstücksteils nachdenkt, sollte in Pullach zuerst wissen, wie die Teilfläche im amtlichen Werk geführt wird. Zwischen Bauland und Gartenland liegt je Quadratmeter der größte Wertunterschied der Gemeinde. Den Ablauf für unbebaute Flächen beschreibt Grundstück verkaufen.

Gewerbe

Gewerbliche Bauflächen folgen einer eigenen Wertlogik und einer eigenen Nachfrage. In Pullach liegen die beiden gewerblichen Zonen deutlich auseinander, die Zuordnung entscheidet also über viel Geld. Diskrete Wege beschreibt Off-Market verkaufen.

Woher kommt der genaue Wert für meine Adresse?

Es gibt zwei Wege, und sie unterscheiden sich in Aufwand, Kosten und Aussagekraft. Die amtliche Einzelauskunft nennt Ihnen eine Zahl. Die Einordnung durch Kopp Real Estate sagt Ihnen, was diese Zahl für Ihr Grundstück und einen möglichen Verkauf bedeutet.

Weg 1: Einordnung durch Kopp Real Estate

Wir prüfen für Ihre Adresse die einschlägige Zone, bei größeren Grundstücken die Zuordnung jeder Teilfläche, das unterstellte Maß der baulichen Nutzung, die Abweichungen Ihres Grundstücks und die aktuelle Marktlage in Pullach. Sie bekommen keine nackte Zahl, sondern eine Einordnung mit Handlungsempfehlung, einschließlich der Frage, welche Käufergruppe für Ihr Grundstück die stärkste ist. Kostenfrei und unverbindlich.

Weg 2: amtliche Einzelauskunft

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis München beim Landratsamt München, nicht der Gutachterausschuss der Landeshauptstadt. Die Gemeinde selbst erteilt keine Auskünfte über Bodenrichtwerte und verweist auf die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Die schriftliche Auskunft ist kostenpflichtig, nach dem Kostenverzeichnis 37 Euro je Bezugsgrundstück und Stichtag. Kostenfreie telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Zusätzlich legen die Gemeinden die neuen Werte nach § 12 Abs. 2 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung befristet öffentlich aus. Ob und in welchem Zeitraum die Auslegung in Pullach stattfindet, entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung der Gemeinde. Den aktuellen Stand nennen wir Ihnen auf Anfrage.

Beide Wege schließen sich nicht aus. Wenn Sie ohnehin eine amtliche Auskunft brauchen, etwa für ein Nachlassverfahren, sagen wir Ihnen vorab, welche Angaben Sie dafür benötigen und wie das Ergebnis zu lesen ist. Rechtsgrundlage der Bodenrichtwerte ist § 196 BauGB in Verbindung mit § 12 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung. Die Werte werden in Bayern zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres neu ermittelt, historische Stände sind über BORIS Bayern ab dem Stichtag 31.12.2018 verfügbar.

Eine Zahl vom Amt beantwortet Ihre eigentliche Frage nicht. Die meisten Eigentümer wollen nicht den Bodenrichtwert wissen, sondern was ihr Grundstück am Markt bringt. Das sind zwei verschiedene Dinge, und in dieser Gemeinde führt der Weg von der einen zur anderen Größe über die Nutzungsart jeder Teilfläche und über den Markt, nicht über den Richtwert allein. Wir klären beides in einem Gespräch.

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Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Pullach

Es gibt keinen einheitlichen Wert. Wohnbauland liegt zum Stichtag 01.01.2026 in einer groben Spanne von rund 2.000 bis 3.100 Euro je Quadratmeter, gewerbliche Bauflächen bei rund 450 bis 950 Euro, Gartenland bei rund 350 bis 700 Euro, landwirtschaftliche Flächen bei rund 15 bis 40 Euro. Welcher Wert für Ihre Adresse gilt, ordnet Kopp Real Estate kostenfrei für Sie ein.

Zum Stichtag 01.01.2026 sind für die Gemeinde acht Richtwertzonen ausgewiesen: vier für Wohnbauland, zwei für gewerbliche Bauflächen, eine für Gartenland und eine für den unbebauten Außenbereich. Damit gehört Pullach zu den knapp gegliederten der bislang ausgewerteten Gemeinden des Landkreises. Wenige Zonen bedeuten allerdings nicht wenig Spielraum: Unter den bislang ausgewerteten Gemeinden des Landkreises ist Pullach die einzige mit einer eigenen Gartenlandzone, und genau diese Zuordnung entscheidet über die größten Beträge.

Gartenland ist eine Fläche, die zwar zu einem Grundstück gehört, aber nicht als Bauland bewertet wird. Pullach ist die einzige der bislang ausgewerteten Gemeinden des Landkreises, deren amtliche Liste dafür eine eigene Richtwertzone führt, und sie ordnet diese Zone in der Zonenbezeichnung ausdrücklich einer bestimmten Wohnzone zu. Für Eigentümer ist das die wichtigste Information der ganzen Liste: Ein Teil eines Grundstücks kann in dieser Zone liegen, während der Rest Bauland bleibt. Einen Grund für die Aufteilung nennen die amtlichen Unterlagen nicht, und wir tragen keinen nach.

Deutlich. Der Gartenlandwert liegt bei weniger als einem Viertel des Werts der Wohnzone, der er zugeordnet ist. Je Quadratmeter ist der Unterschied damit größer als der Abstand zwischen der stärksten und der schwächsten Wohnzone der Gemeinde, und zwar um mehr als das Doppelte. Bei einer Teilfläche von einigen hundert Quadratmetern bewegt allein diese Zuordnung einen hohen sechsstelligen Betrag. Deshalb steht sie in Pullach am Anfang jeder Bewertung, noch vor der Frage nach der Lage.

Nicht am Augenschein. Die Grenze zwischen der Wohnzone und der Gartenlandzone verläuft in der amtlichen Bodenrichtwertkarte parzellenscharf und richtet sich nicht danach, ob eine Fläche als Garten genutzt wird oder wie gepflegt sie aussieht. Umgekehrt ist nicht jeder Garten Gartenland im Sinne der Richtwertkarte. Nennen Sie uns die Adresse oder die Flurstücksbezeichnung, dann prüfen wir die Zuordnung anhand der amtlichen Unterlagen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie über eine Teilung oder eine Abtrennung nachdenken.

Nein. Über keiner Wohnzone der Gemeinde liegt eine zweite Richtwertzone für verdichtetes Bauen, und die amtliche Liste gliedert das Wohnbauland nicht nach Bebauungsart. Alle vier Wohnzonen tragen dasselbe unterstellte Maß der baulichen Nutzung. Einen amtlich ausgewiesenen Aufschlag für Verdichtung gibt es in Pullach also nicht, auch nicht rechnerisch. Wer für ein Grundstück mit Verdichtungspotenzial argumentiert, muss das über das Baurecht belegen, nicht über den Bodenrichtwert.

Nach dem Bodenrichtwert nicht. Die Bahnlinie teilt den Hauptort in zwei Richtwertzonen, aber beide tragen denselben Wert und dasselbe unterstellte Maß der baulichen Nutzung. Die Zonengrenze ist hier eine Abgrenzung im Kartenbild, keine Wertgrenze. Wer aus der Seite der Bahn einen Zuschlag oder einen Abschlag ableiten will, findet dafür in den amtlichen Unterlagen keinen Anhalt. Ob eine konkrete Lage im Markt anders bewertet wird, ist eine Frage der Nachfrage, nicht des Richtwerts.

Nach den veröffentlichten Spannen beginnt und endet das Wohnbauland in Pullach höher als in jeder anderen der bislang ausgewerteten Gemeinden des Landkreises. Selbst die günstigste Wohnzone der Gemeinde liegt über der jeweils teuersten Wohnzone von vierzehn der fünfzehn übrigen ausgewerteten Gemeinden. Die Gemeinde grenzt unmittelbar an das Münchner Stadtgebiet und liegt im Isartal, jenseits der Isar folgt Grünwald. Die amtlichen Unterlagen nennen für die Höhe der Werte keine Begründung, sie weisen nur die Werte aus. Für Eigentümer zählt die praktische Folge: Schon ein durchschnittlich großes Grundstück erreicht hier Größenordnungen, in denen jede Ungenauigkeit teuer wird.

Im Wohnbauland ja, an beiden Enden: Nach den veröffentlichten Spannen beginnt und endet Pullach über beiden Nachbargemeinden. Bei den gewerblichen Bauflächen ist das Bild gemischt. Gegenüber Grünwald beginnt Pullach tiefer und endet auf demselben Niveau, gegenüber Oberhaching beginnt und endet Pullach höher. Im Außenbereich beginnt Pullach auf demselben Niveau wie Grünwald und über Oberhaching, nach oben reicht Pullach über beide hinaus. Eine eigene Gartenlandzone weist keine der beiden Nachbargemeinden aus. Die Werte der Nachbarn stehen unter Bodenrichtwerte Grünwald 2026 und Bodenrichtwerte Oberhaching 2026.

Nein. Der Gutachterausschuss der Landeshauptstadt München ist nur für das Stadtgebiet zuständig. Für Pullach und die übrigen Gemeinden gilt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis München beim Landratsamt München. Dass die Gemeinde unmittelbar an das Stadtgebiet grenzt, ändert daran nichts. Die Münchner Werte lassen sich nicht auf die Gemeinde übertragen, auch nicht anteilig. Zur Einordnung des Stadtgebiets siehe Bodenrichtwerte München 2026.

Deutlich. Die Gemeinde führt zwei gewerbliche Zonen mit zwei verschiedenen Werten, und sie liegen im Verhältnis weiter auseinander als je zwei benachbarte Wertstufen im Wohnbauland. Es ist die schärfste Kante innerhalb einer Baulandkategorie in Pullach. Nur eine der beiden Zonen führt überhaupt ein unterstelltes Maß der baulichen Nutzung. Bei einer gewerblich genutzten Fläche entscheidet deshalb allein die Zuordnung zur Zone über einen erheblichen Betrag.

Nicht als eigene Richtwertkategorie. Die amtliche Liste kennt für Pullach nur Wohnbauland, gewerbliche Bauflächen, Gartenland und Landwirtschaft. Eine gemischte Baufläche, wie sie mehrere Nachbargemeinden ausweisen, gibt es hier nicht. Für ein Grundstück, auf dem Wohnen und Gewerbe zusammentreffen, ist deshalb im Einzelfall zu klären, welche der vorhandenen Kategorien einschlägig ist. Das ist keine Formalie: Zwischen Wohnbauland und gewerblicher Baufläche liegt in dieser Gemeinde der größte Sprung zwischen zwei benachbarten Wertstufen des Baulands.

Für den unbebauten Außenbereich weist die Gemeinde nur eine Zone für das gesamte Gemeindegebiet aus, in einer Spanne von rund 15 bis 40 Euro je Quadratmeter. Eine Aufteilung nach Gemarkungen, wie sie zwei andere ausgewertete Gemeinden des Landkreises führen, gibt es hier nicht. Zwischen Bauland und Außenbereich liegen Größenordnungen. Erwartungen an eine künftige Bebaubarkeit lassen sich daraus nicht ableiten, sie müssten über die Bauleitplanung belegt werden. Das ist der Punkt, an dem bei Erb- und Schenkungsfällen die meisten Fehleinschätzungen entstehen.

Der rechnerische Ausgangswert ist Bodenrichtwert mal 600 Quadratmeter. Nach den Spannen 2026 ergibt das als Wohnbauland rund 1.200.000 bis 1.860.000 Euro und als gewerbliche Baufläche rund 270.000 bis 570.000 Euro Bodenwert. Läge dieselbe Fläche im Gartenland, wäre mit der Gartenlandspanne zu rechnen und das Ergebnis deutlich niedriger. Wo Ihr Grundstück in diesem Korridor liegt, entscheidet in Pullach zuerst die Nutzungsart, dann die Zone. Zuschnitt, Erschließung, Bestand und Nachfrage können den Verkehrswert zusätzlich deutlich verändern.

Sie beschreibt das Verhältnis der wertrelevanten Geschossfläche zur Grundstücksfläche beim typischen Richtwertgrundstück einer Zone. Sie ist nicht automatisch die zulässige Geschossflächenzahl Ihres Grundstücks. In Pullach ist sie für alle vier Wohnzonen ausgewiesen, und zwar durchweg mit demselben Wert, sowie für eine der beiden gewerblichen Zonen. Für die Gartenlandzone und für den Außenbereich gibt es sie nicht. Weicht Ihr Grundstück vom unterstellten Maß ab, ist eine Anpassung erforderlich, nach oben oder nach unten.

Die Zonen sind in der Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses im Landkreis München abgegrenzt. Bei acht Zonen ist die grobe Zuordnung meist schnell erledigt. Anspruchsvoll ist in Pullach etwas anderes: zu prüfen, ob ein Grundstück vollständig in einer Zone liegt oder ob eine Teilfläche in die Gartenlandzone fällt. Diese Grenze verläuft parzellenscharf. Nennen Sie uns die Adresse oder die Flurstücksbezeichnung, dann nehmen wir die Zuordnung anhand der amtlichen Unterlagen für Sie vor.

Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für unbebauten Grund innerhalb einer Zone. Der Verkaufspreis entsteht für ein konkretes Grundstück im Markt und kann deutlich darüber oder darunter liegen, je nach Zuschnitt, Erschließung, Baurecht, Bestand und Nachfrage. In Pullach kommt hinzu, dass alle Wohnzonen dasselbe Maß der baulichen Nutzung unterstellen. Der Markt bewertet das Baurecht, der Richtwert bildet es hier kaum ab.

Der Bodenrichtwert bezieht sich auf den Grund und Boden, so als wäre er unbebaut. Bei einem bebauten Grundstück kommt der Wert des Gebäudes hinzu oder es werden Abbruch- und Freimachungskosten abgezogen, wenn der Bestand wirtschaftlich am Ende ist. Beides zusammen ergibt erst den Verkehrswert. Auf dem Preisniveau dieser Gemeinde ist der Bodenanteil am Gesamtwert besonders hoch, was bei älterem Bestand die Frage nach Abriss und Neubebauung aufwirft.

Die schriftliche Einzelauskunft des Gutachterausschusses im Landkreis München ist kostenpflichtig, nach dem Kostenverzeichnis 37 Euro je Bezugsgrundstück und Stichtag. Kostenfreie telefonische Auskünfte werden nicht erteilt, und die Gemeinde selbst erteilt keine Auskünfte über Bodenrichtwerte, sondern verweist auf die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Zusätzlich legen die Gemeinden die neuen Werte befristet öffentlich aus. Ob und in welchem Zeitraum das in Pullach geschieht, entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung der Gemeinde, den aktuellen Stand nennen wir Ihnen auf Anfrage. Eine kostenfreie Ersteinordnung für Ihre Adresse übernimmt Kopp Real Estate.

Im Erbfall ist der Wert zum Todestag maßgeblich, nicht der heutige Wert. Liegt der Todestag vor dem aktuellen Stichtag, ist der damals gültige Bodenrichtwert heranzuziehen. Für die steuerliche Bewertung gelten zusätzlich eigene Verfahren. In Pullach kommt bei größeren Grundstücken die Frage hinzu, ob eine Teilfläche als Gartenland geführt wird, denn das verändert den Ansatz erheblich. Wir sagen Ihnen, welcher Stichtag in Ihrem Fall gilt und welche Unterlagen Sie brauchen.

Bodenrichtwerte werden in Bayern grundsätzlich zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt. Für Pullach gilt aktuell der Stichtag 01.01.2026. Die nächste reguläre Stufe ist nach dieser Systematik der Beginn des Jahres 2028.

Die Ersteinordnung Ihres Grundstücks ist kostenfrei und unverbindlich. Sie umfasst die Zuordnung zur einschlägigen Richtwertzone, bei größeren Grundstücken die Prüfung jeder Teilfläche, die Einschätzung des unterstellten Maßes der baulichen Nutzung und eine Aussage zur aktuellen Marktlage in Pullach. Eine Provision fällt nur an, wenn es später tatsächlich zu einer Vermarktung über Kopp Real Estate kommt.

Wer ordnet Grundstückswerte in Pullach ein?

Die Kopp Real Estate GmbH sitzt in Unterhaching, Münchner Straße 66, und begleitet Eigentümer in Pullach und im gesamten Landkreis München bei Bewertung, Strategie und Vermarktung von Grundstücken und Immobilien. Ansprechpartner für Bewertung und Strategie sind Martin Kopp und Mona Kopp. Im Team stehen über 20 Jahre Markterfahrung in ganz München und im Münchner Umland. Wir arbeiten mit den amtlichen Unterlagen zum aktuellen Stichtag und ordnen sie für Ihre konkrete Adresse ein. Einen Überblick über alle Standorte gibt der Immobilienkompass.

Kopp Real Estate GmbH, Münchner Straße 66, 82008 Unterhaching. Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr. Telefon 089 444 432 130

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Quellen und Einordnung: Die genannten Spannen sind eine eigene, gerundete Auswertung der Kopp Real Estate GmbH auf Grundlage der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis München. Angaben zu Zuständigkeit, Kosten, Auslegung und Rechtsgrundlage nach Veröffentlichung des Landratsamts München und der Gemeinde. Vergleiche mit anderen Gemeinden beziehen sich ausschließlich auf die von uns bislang ausgewerteten Gemeinden des Landkreises.

Hinweis: Diese Seite ist eine allgemeine Markt- und Methodeninformation und gibt bewusst nur gerundete Spannen wieder. Sie ersetzt keine amtliche Bodenrichtwertauskunft, kein Verkehrswertgutachten und keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Für eine konkrete Adresse ist die Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses maßgeblich.

Fachlich eingeordnet von Martin Kopp, Kopp Real Estate GmbH. Stand: September 2026.