Für Kirchheim bei München gibt es keinen einzelnen Bodenrichtwert. Wohnbauland liegt zum Stichtag 01.01.2026 in einer groben Spanne von rund 800 bis 2.250 Euro je Quadratmeter, das urbane Gebiet bei rund 2.300 bis 2.950 Euro, gewerbliche Bauflächen bei rund 380 bis 750 Euro, landwirtschaftliche Flächen bei rund 20 bis 70 Euro. Welcher Wert für eine konkrete Adresse gilt, hängt an der Richtwertzone und an der Nutzungsart. Kirchheim hat dabei eine Eigenart, die man kennen sollte, bevor man mit einer Zahl in eine Verhandlung geht: An der Spitze der amtlichen Liste steht keine Wohnzone, sondern ein urbanes Gebiet. Die erste Frage lautet deshalb nicht, wie gut die Wohnlage ist, sondern ob ein Grundstück überhaupt Wohnbauland ist.
Ein Durchschnittswert für die Gemeinde wäre fachlich irreführend. Bodenrichtwerte gelten für abgegrenzte Zonen mit vergleichbaren Nutzungs- und Wertverhältnissen. In Kirchheim sind die Kategorien sauber gestaffelt: Das urbane Gebiet liegt über dem Geschosswohnungsbau, der Geschosswohnungsbau über der individuellen Bebauung, die gewerbliche Baufläche darunter, und der Außenbereich liegt weit unter allem Bauland. Ein Mittelwert über alle Zonen beschreibt deshalb kein einziges Grundstück. Die Übersicht zeigt gerundete Spannen nach Nutzungsart, nicht die Einzelwerte je Zone.
Tabelle lässt sich seitlich wischen.
| Nutzung | Spanne je Quadratmeter | Zonen |
|---|---|---|
| Urbanes Gebiet | rund 2.300 bis 2.950 Euro | eine |
| Wohnen, Geschosswohnungsbau | rund 1.800 bis 2.250 Euro | eine |
| Wohnen, individuelle Bebauung | rund 800 bis 1.700 Euro | vier |
| Gewerbliche Baufläche | rund 380 bis 750 Euro | zwei |
| Landwirtschaftliche Flächen | rund 20 bis 70 Euro | eine |
Gerundete, eigene Auswertung der amtlichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 für die Gemeinde Kirchheim bei München. Die Spannen sind bewusst grob gehalten und geben keine Einzelwerte einer Richtwertzone wieder. Maßgeblich für eine konkrete Adresse ist die Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses.
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Zwei Angaben genügen. Wir ordnen Ihre Adresse der richtigen Richtwertzone zu, prüfen die zulässige Nutzung und melden uns persönlich bei Ihnen: mit einer ehrlichen Einordnung statt einer automatischen Sofortzahl.
In Kirchheim entscheidet die Nutzungsart über den Spitzenwert, und zwar gegen das Wohnbauland. Die teuerste Richtwertzone der Gemeinde ist keine Wohnzone, sondern ein urbanes Gebiet, und es liegt über jeder Zone für Geschosswohnungsbau und über jeder Zone für individuelle Bebauung. Wer den Wert eines Grundstücks in Kirchheim einschätzen will, klärt deshalb zuerst die Nutzungsart und erst danach die Wohnlage.
Neun Zonen, fünf Kategorien. Zum Stichtag 01.01.2026 sind für Kirchheim bei München neun Richtwertzonen ausgewiesen: vier für Wohnbauland mit individueller Bebauung, eine für Wohnbauland im Geschosswohnungsbau, eine im urbanen Gebiet, zwei gewerbliche Bauflächen und eine landwirtschaftliche Fläche. Die Liste führt Zonen in Kirchheim und in Heimstetten, in beiden Ortsteilen jeweils mit eigenem Gewerbegebiet.
Saubere Reihenfolge der Kategorien. Jede Kategorie liegt vollständig über der nächsttieferen: das urbane Gebiet über dem Geschosswohnungsbau, der Geschosswohnungsbau über der individuellen Bebauung, jede Wohnzone über jeder gewerblichen Baufläche und das Bauland insgesamt weit über dem Außenbereich. Deshalb überschneiden sich auch die veröffentlichten Spannen nicht. Eine Rangaussage zwischen den Kategorien ist in Kirchheim belastbar, eine Rangaussage zwischen zwei Grundstücken derselben Kategorie ohne Zonenzuordnung dagegen nicht.
Was ein urbanes Gebiet ist. Das urbane Gebiet ist eine Baugebietsart nach § 6a der Baunutzungsverordnung. Dort sind Wohnen, Gewerbebetriebe sowie soziale, kulturelle und andere Einrichtungen nebeneinander zulässig, ohne dass die Mischung gleichgewichtig sein muss. Für den Grundstückswert zählt, dass die amtliche Liste für diese Zone das höchste Maß der baulichen Nutzung unterstellt, das sie für die Gemeinde ausweist. Mehr zulässige Geschossfläche auf demselben Grundstück trägt einen höheren Bodenwert.
Eine Zone ist entfallen. Die Liste zum Stichtag 01.01.2026 weist eine bisherige Richtwertzone als entfallen aus und schlägt ihre Fläche ausdrücklich dem urbanen Gebiet zu. Wer mit einem älteren Bodenrichtwert für ein Grundstück in diesem Bereich rechnet, rechnet deshalb unter Umständen mit der falschen Zone. Warum die Fläche neu zugeordnet wurde, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
Eine Doppelzone. Für eine Fläche liegen eine Zone für individuelle Bebauung und eine Zone für Geschosswohnungsbau übereinander. Dasselbe Grundstück trägt dort je nach zulässiger Bebauung zwei verschiedene Bodenrichtwerte. Die Zone für Geschosswohnungsbau gilt ausweislich der Liste für Mehrfamilienhäuser mit mehr als sieben Wohneinheiten.
Wohnlagen ohne Doppelzone. Für die übrigen drei Zonen mit individueller Bebauung führt die Liste keine Zone für Geschosswohnungsbau. Dort gibt es keinen Geschossbau-Aufschlag, auch nicht rechnerisch. Wer für ein solches Grundstück mit Verdichtungspotenzial argumentiert, muss das über das Baurecht belegen, nicht über den Bodenrichtwert.
Gewerbe und Außenbereich. Die beiden gewerblichen Bauflächen liegen deutlich unter jeder Wohnzone und nah beieinander. Die größte Wertkante der Liste im Verhältnis trennt aber Bauland und Außenbereich: Die landwirtschaftlichen Flächen liegen weit unter der günstigsten Baulandzone. Für Eigentümer von Außenbereichsflächen ist deshalb die Frage nach einer möglichen Bauerwartung die eigentliche Wertfrage.
Die Zuordnung erfolgt in fünf Schritten: erst die Nutzungsart, dann die Zone, dann die Frage nach dem Maß der baulichen Nutzung, dann die Merkmale des Grundstücks, dann der Markt. Der erste Schritt ist in Kirchheim der entscheidende, weil die Nutzungsart die Reihenfolge der Werte bestimmt.
Kurz gesagt: Die Wohnlage allein reicht in Kirchheim nicht. Entscheidend ist, welche Nutzungsart und welche Zone für Ihr Grundstück gilt und was das für die realistische Käufergruppe bedeutet. Diese Zuordnung nehmen wir für Sie vor, mit den amtlichen Unterlagen zum aktuellen Stichtag.
Einen Überblick über alle Standorte gibt der Immobilienkompass. Wenn Sie ohnehin verkaufen wollen, finden Sie den Ablauf unter Immobilie verkaufen, für ein unbebautes Grundstück unter Grundstück verkaufen.
Die Orientierungsrechnung lautet Bodenrichtwert mal Grundstücksfläche. Der Rechner zeigt Ihnen den Korridor, in dem der Bodenwert Ihres Grundstücks nach den Spannen 2026 liegt. Wo genau innerhalb dieses Korridors, hängt in Kirchheim zuerst an der Nutzungsart und an der Zone, danach an den Merkmalen des Grundstücks.
Nutzung wählen, Fläche eintragen. Die Rechnung nutzt die gerundeten Spannen zum Stichtag 01.01.2026.
Rechnerischer Bodenwert-Korridor
480.000 bis 1.020.000 Euro
Wohnbauland mit individueller Bebauung, rund 800 bis 1.700 Euro je Quadratmeter, bei 600 Quadratmetern Grundstücksfläche.
Wo Ihr Grundstück in diesem Korridor liegt, entscheidet in Kirchheim die konkrete Richtwertzone und die zulässige Nutzung, danach Baurecht und Bestand. Diese Einordnung nehmen wir kostenfrei für Sie vor.
Modellrechnung auf Basis gerundeter Spannen, ohne Anpassung an Richtwertzone, Ausnutzbarkeit, Zuschnitt, Erschließung, Baurecht, Rechte und vorhandene Bebauung. Keine Immobilienbewertung und keine amtliche Bodenrichtwertauskunft.
Der Korridor ist der Anfang, nicht das Ergebnis. Ob Ihr Grundstück am oberen oder am unteren Ende liegt, entscheidet sich in Kirchheim zuerst an Nutzungsart und Zone, danach an Zuschnitt, Baurecht und Bestand. Genau das schauen wir uns für Ihre Adresse an. Kostenfrei, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.
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Ein Grundstück von 600 Quadratmetern liegt als Wohnbauland mit individueller Bebauung rechnerisch bei rund 480.000 bis 1.020.000 Euro Bodenwert. Dieselbe Fläche käme im urbanen Gebiet auf rund 1.380.000 bis 1.770.000 Euro. Die Spalten stehen nicht zur Wahl: Maßgeblich ist die Nutzung, die tatsächlich vorhanden oder baurechtlich zulässig ist, und innerhalb der Nutzung die Zone.
Tabelle lässt sich seitlich wischen.
| Grundstücksfläche | Individuelle Bebauung | Urbanes Gebiet | Differenz der Untergrenzen |
|---|---|---|---|
| 400 Quadratmeter | 320.000 bis 680.000 Euro | 920.000 bis 1.180.000 Euro | rund 600.000 Euro |
| 500 Quadratmeter | 400.000 bis 850.000 Euro | 1.150.000 bis 1.475.000 Euro | rund 750.000 Euro |
| 600 Quadratmeter | 480.000 bis 1.020.000 Euro | 1.380.000 bis 1.770.000 Euro | rund 900.000 Euro |
| 800 Quadratmeter | 640.000 bis 1.360.000 Euro | 1.840.000 bis 2.360.000 Euro | rund 1.200.000 Euro |
| 1.000 Quadratmeter | 800.000 bis 1.700.000 Euro | 2.300.000 bis 2.950.000 Euro | rund 1.500.000 Euro |
Reine Multiplikation der gerundeten Spannen mit der Fläche, ohne Anpassung an Zone, Ausnutzbarkeit, Zuschnitt, Erschließung, Rechte oder vorhandene Bebauung. Die Differenzspalte vergleicht die Untergrenzen der beiden veröffentlichten Spannen, nicht zwei Zonen, und gibt keinen Abstand zwischen einzelnen Richtwertzonen wieder. Keine Wertaussage zu einem konkreten Grundstück.
Die Tabelle beantwortet die Frage nach der Größenordnung, nicht die Frage nach Ihrem Grundstück. Sie zeigt zugleich, warum in Kirchheim die Nutzungsart vor jeder Pauschalrechnung steht: Zwischen den beiden Spalten liegt schon bei einem kleinen Grundstück ein sechsstelliger Betrag, und welche Spalte für Ihre Fläche in Betracht kommt, entscheidet die amtliche Liste zusammen mit dem Baurecht. Bei einem bebauten Grundstück kommt der Gebäudewert hinzu oder es werden Abbruchkosten abgezogen. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir im Rahmen der kostenlosen Marktwertermittlung.
Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine Zone, kein Preis für Ihr Grundstück. Er beschreibt ein fiktives, unbebautes Grundstück mit den typischen Eigenschaften der Zone. Ihr Grundstück hat einen eigenen Zuschnitt, eine eigene Erschließung, ein eigenes Baurecht und oft eine vorhandene Bebauung.
Nach oben abweichen können vor allem Grundstücke, für die mehr zulässig ist als in der Zone unterstellt, und Flächen, die sich sinnvoll teilen lassen. Nach unten wirken Belastungen im Grundbuch, ungünstige Zuschnitte, Lärm, schwierige Erschließung und ein Bestand, der abgerissen werden muss. In Kirchheim kommt die Frage hinzu, welcher Nutzungsart ein Grundstück zugeordnet ist. Zwischen Wohnbauland, urbanem Gebiet und gewerblicher Baufläche liegt kein Aufrundungsspielraum, sondern jeweils eine andere Käufergruppe.
Der Marktpreis entsteht nicht am Schreibtisch, sondern in der Verhandlung mit den richtigen Interessenten. Zwei Grundstücke mit identischem Bodenrichtwert erzielen unterschiedliche Preise, wenn eines davon einem Bauträger einen tragfähigen Grundriss erlaubt und das andere nicht. Deshalb beginnt jede belastbare Einschätzung bei der Zone und endet bei der Frage, wer das Grundstück am dringendsten braucht.
Immer dann, wenn aus dem Wert eine Entscheidung folgt. Für ein Gefühl reicht die Spanne. Für eine Erbauseinandersetzung, eine Trennung, eine Schenkung oder einen Verkauf reicht sie nicht.
Erbfall und Erbengemeinschaft. Wenn mehrere Erben sich auseinandersetzen, entscheidet der angesetzte Wert darüber, wer wen auszahlt. Eine Zahl aus einer Spanne trägt diese Entscheidung nicht. Wie Sie dabei vorgehen, steht im Erbratgeber München.
Trennung und Scheidung. Hier braucht es einen Wert, den beide Seiten akzeptieren, und eine Einschätzung, die auch unter Druck standhält. Den Ablauf finden Sie unter Hausverkauf bei Scheidung.
Schenkung und Steuer. Bei Übertragungen innerhalb der Familie ist der Grundstückswert Rechengrundlage. Eine grobe Spanne kann hier teuer werden, in beide Richtungen. Wir ordnen ein und benennen, wo eine steuerliche Beratung durch den Steuerberater nötig ist.
Verkauf und Bauträgergespräch. Wer mit einem Bauträger verhandelt, verhandelt über Ausnutzbarkeit. Ob eine Fläche im urbanen Gebiet liegt oder ob die amtliche Liste für sie eine Zone für Geschosswohnungsbau führt, ist ein Argument, das man kennen und belegen sollte, bevor das erste Angebot auf dem Tisch liegt. Wie ein diskreter Verkauf abläuft, zeigt Off-Market verkaufen, für Kapitalanleger Investment.
Es gibt zwei Wege, und sie unterscheiden sich in Aufwand, Kosten und Aussagekraft. Die amtliche Einzelauskunft nennt Ihnen eine Zahl. Die Einordnung durch Kopp Real Estate sagt Ihnen, was diese Zahl für Ihr Grundstück und einen möglichen Verkauf bedeutet.
Wir prüfen für Ihre Adresse die einschlägige Nutzungsart, die konkrete Zone und den Wert dahinter, die Frage, ob die Fläche zum Stichtag einer anderen Zone zugeschlagen wurde oder zusätzlich eine Zone für Geschosswohnungsbau trägt, das unterstellte Maß der baulichen Nutzung, die Abweichungen Ihres Grundstücks und die aktuelle Marktlage in Kirchheim. Sie bekommen keine nackte Zahl, sondern eine Einordnung mit Handlungsempfehlung, einschließlich der Frage, welche Käufergruppe für Ihr Grundstück die stärkste ist. Kostenfrei und unverbindlich.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis München beim Landratsamt München, nicht der Gutachterausschuss der Landeshauptstadt. Für Grundstücke im Stadtgebiet München gelten eigene Werte, die wir unter Bodenrichtwerte München einordnen. Die schriftliche Auskunft ist kostenpflichtig, nach dem Kostenverzeichnis 37 Euro je Bezugsgrundstück und Stichtag. Kostenfreie telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Zusätzlich legen die Gemeinden die neuen Werte nach § 12 Abs. 2 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung befristet öffentlich aus. Ob und bis wann die Werte in Kirchheim bei München zur Einsicht ausliegen, entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung der Gemeinde. Den aktuellen Stand nennen wir Ihnen auf Anfrage.
Beide Wege schließen sich nicht aus. Wenn Sie ohnehin eine amtliche Auskunft brauchen, etwa für ein Nachlassverfahren, sagen wir Ihnen vorab, welche Angaben Sie dafür benötigen und wie das Ergebnis zu lesen ist. Rechtsgrundlage der Bodenrichtwerte ist § 196 BauGB in Verbindung mit § 12 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung. Die Werte werden in Bayern zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres neu ermittelt, historische Stände sind über BORIS Bayern ab dem Stichtag 31.12.2018 verfügbar.
Eine Zahl vom Amt beantwortet Ihre eigentliche Frage nicht. Die meisten Eigentümer wollen nicht den Bodenrichtwert wissen, sondern was ihr Grundstück am Markt bringt. Das sind zwei verschiedene Dinge, und in Kirchheim führt der Weg von der einen zur anderen Größe über die richtige Nutzungsart und die richtige Zone. Wir klären beides in einem Gespräch.
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Es gibt keinen einheitlichen Wert. Wohnbauland liegt zum Stichtag 01.01.2026 in einer groben Spanne von rund 800 bis 2.250 Euro je Quadratmeter, das urbane Gebiet bei rund 2.300 bis 2.950 Euro, gewerbliche Bauflächen bei rund 380 bis 750 Euro, landwirtschaftliche Flächen bei rund 20 bis 70 Euro. Welcher Wert für Ihre Adresse gilt, ordnet Kopp Real Estate kostenfrei für Sie ein.
Zum Stichtag 01.01.2026 sind neun Richtwertzonen ausgewiesen: vier für Wohnbauland mit individueller Bebauung, eine für Wohnbauland im Geschosswohnungsbau, eine im urbanen Gebiet, zwei gewerbliche Bauflächen und eine landwirtschaftliche Fläche.
Das urbane Gebiet. Es liegt über jeder Zone für Geschosswohnungsbau und über jeder Zone für individuelle Bebauung, in einer groben Spanne von rund 2.300 bis 2.950 Euro je Quadratmeter. An der Spitze der amtlichen Liste steht in Kirchheim damit keine Wohnzone.
Eine Baugebietsart nach § 6a der Baunutzungsverordnung. Dort sind Wohnen, Gewerbebetriebe sowie soziale, kulturelle und andere Einrichtungen nebeneinander zulässig, ohne dass die Mischung gleichgewichtig sein muss. In Kirchheim unterstellt die amtliche Liste für diese Zone das höchste Maß der baulichen Nutzung, das sie für die Gemeinde ausweist.
Die Liste zum Stichtag 01.01.2026 weist eine bisherige Zone als entfallen aus und schlägt ihre Fläche ausdrücklich dem urbanen Gebiet zu. Den Grund nennen die amtlichen Unterlagen nicht. Wer mit einem älteren Bodenrichtwert für diesen Bereich rechnet, sollte die Zuordnung zum aktuellen Stichtag prüfen lassen.
Ja. Das urbane Gebiet liegt über dem Geschosswohnungsbau, der Geschosswohnungsbau über der individuellen Bebauung, jede Wohnzone über jeder gewerblichen Baufläche und das Bauland weit über den landwirtschaftlichen Flächen. Innerhalb einer Kategorie entscheidet dagegen erst die konkrete Zone.
Ja, eine. Für diese Fläche führt die amtliche Liste zwei Richtwertzonen übereinander, eine für individuelle Bebauung und eine für Geschosswohnungsbau. Welcher der beiden Werte für ein Grundstück gilt, entscheidet die tatsächlich vorhandene oder baurechtlich zulässige Bebauung, nicht die Wahl des Eigentümers.
Ja. Für drei der vier Zonen mit individueller Bebauung führt die Liste keine Zone für Geschosswohnungsbau. Dort gibt es keinen Geschossbau-Aufschlag, auch nicht rechnerisch. Wer für ein solches Grundstück mit Verdichtungspotenzial argumentiert, muss das über das Baurecht belegen.
Die beiden gewerblichen Bauflächen liegen in einer groben Spanne von rund 380 bis 750 Euro je Quadratmeter und damit deutlich unter jeder Wohnzone. Für gewerblich genutzte Grundstücke ist neben dem Bodenwert die Frage entscheidend, welche Nutzung baurechtlich zulässig ist und wer dafür als Käufer in Betracht kommt.
Landwirtschaftliche Flächen liegen bei rund 20 bis 70 Euro je Quadratmeter und damit weit unter jedem Bauland. Der Abstand zwischen Außenbereich und Bauland ist im Verhältnis die schärfste Kante der gesamten Liste. Für Eigentümer solcher Flächen ist deshalb die Frage nach einer möglichen Bauerwartung die eigentliche Wertfrage.
Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Zone und beschreibt ein fiktives, unbebautes Grundstück mit den typischen Eigenschaften dieser Zone. Zuschnitt, Erschließung, Baurecht, Rechte, Belastungen und vorhandene Bebauung sind darin nicht enthalten. Der erzielbare Preis entsteht erst in der Verhandlung mit den passenden Interessenten.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis München beim Landratsamt München, nicht der Gutachterausschuss der Landeshauptstadt München. Für Grundstücke im Stadtgebiet München gelten eigene Werte.
Die schriftliche Auskunft des Gutachterausschusses kostet nach dem Kostenverzeichnis 37 Euro je Bezugsgrundstück und Stichtag. Kostenfreie telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Zusätzlich legen die Gemeinden die neuen Werte nach § 12 Abs. 2 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung befristet öffentlich aus.
Zum 01.01.2026. In Bayern werden die Bodenrichtwerte zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres neu ermittelt. Historische Stände sind über BORIS Bayern ab dem Stichtag 31.12.2018 verfügbar.
Die Zonengrenzen verlaufen parzellenscharf in der amtlichen Bodenrichtwertkarte. Aus dem Namen eines Ortsteils oder aus dem Wert eines Nachbargrundstücks lässt sich die Zone nicht ableiten. Wir nehmen die Zuordnung für Ihre Adresse anhand der amtlichen Unterlagen kostenfrei vor.
Nichts. Die Einordnung Ihrer Adresse ist kostenfrei und unverbindlich, es entsteht keine Verkaufspflicht. Sie erreichen uns über die kostenlose Marktwertermittlung oder telefonisch unter 089 444 432 130.
Die Kopp Real Estate GmbH sitzt in Unterhaching, Münchner Straße 66, und begleitet Eigentümer in Kirchheim bei München, in ganz München und im Münchner Umland bei Bewertung, Strategie und Vermarktung von Grundstücken und Immobilien. Ansprechpartner für Bewertung und Strategie sind Martin Kopp und Mona Kopp. Im Team stehen über 20 Jahre Markterfahrung in ganz München und im Münchner Umland. Wir arbeiten mit den amtlichen Unterlagen zum aktuellen Stichtag und ordnen sie für Ihre konkrete Adresse ein. Einen Überblick über alle Standorte gibt der Immobilienkompass.
Kopp Real Estate GmbH, Münchner Straße 66, 82008 Unterhaching. Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr. Telefon 089 444 432 130
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Quellen und Einordnung: Die genannten Spannen sind eine eigene, gerundete Auswertung der Kopp Real Estate GmbH auf Grundlage der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis München. Angaben zu Zuständigkeit, Kosten, Auslegung und Rechtsgrundlage nach Veröffentlichung des Landratsamts München und der Gemeinde Kirchheim bei München.
Hinweis: Diese Seite ist eine allgemeine Markt- und Methodeninformation und gibt bewusst nur gerundete Spannen wieder. Sie ersetzt keine amtliche Bodenrichtwertauskunft, kein Verkehrswertgutachten und keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Für eine konkrete Adresse ist die Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses maßgeblich.
Fachlich eingeordnet von Martin Kopp, Kopp Real Estate GmbH. Stand: September 2026.