Häufige Fragen zur selbstständigen Maklerpartnerschaft
Ist das eine Festanstellung?
Nein. Wir richten uns hier an Interessenten für eine selbstständige Zusammenarbeit. Ein fixes Gehalt, bezahlten Urlaub oder andere Leistungen einer Festanstellung sagen wir nicht zu.
Ist ein Quereinstieg möglich?
Wir prüfen einen Quereinstieg individuell. Entscheidend sind für uns unternehmerische Haltung, Vertriebsstärke, lokale Marktkenntnis, Lernbereitschaft und die rechtlichen Voraussetzungen. Eine pauschale Zusage geben wir nicht.
Brauche ich als selbstständiger Immobilienmakler eine Erlaubnis nach § 34c GewO?
Wer gewerbsmäßig Grundstücke oder Immobilienverträge vermittelt oder die Gelegenheit dazu nachweist, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Vor dem Start prüfen wir gemeinsam, welche Nachweise erforderlich sind.
Quelle: IHK für München und Oberbayern, Erlaubnis nach § 34c GewO, abgerufen am August 2026.
Muss ich bereits Immobilienmakler sein?
Wir prüfen Ihr Profil individuell. Berufserfahrung ist hilfreich. Entscheidend sind für uns außerdem unternehmerische Haltung, Vertriebsstärke, lokale Marktkenntnis, Lernbereitschaft und die rechtlichen Voraussetzungen.
Welche Region ist vorgesehen?
Unser Schwerpunkt liegt in München sowie im südlichen und östlichen Münchner Umland.
Welche Objektarten vermittelt Kopp Real Estate?
Wir begleiten unter anderem Wohnimmobilien, Mehrfamilienhäuser, Anlageimmobilien, Grundstücke, Neubau sowie ausgewählte Gewerbeimmobilien. Je nach Erfahrung können Sie sich auf passende Bereiche konzentrieren.
Wie bewerbe ich mich?
Senden Sie uns über das Formular ein kurzes Profil mit Region, Erfahrung, bevorzugten Objektarten und möglichem Startzeitpunkt. Anschließend vereinbaren wir mit Ihnen ein persönliches Kennenlerngespräch.