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Vermietung mit Kopp Real Estate

Immobilie vermieten in München: Mietpreis, Kosten, Rechtslage und Ablauf 2026

Die kurze Antwort: Eine Immobilie in München zu vermieten lohnt sich weiterhin, weil die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt. Die Angebotsmieten liegen bei 21,42 Euro pro Quadratmeter, der Durchschnitt im Mietspiegel bei 15,38 Euro. Entscheidend sind ein Mietpreis innerhalb der gesetzlichen Grenzen, eine belastbare Mieterauswahl und eine dokumentierte Übergabe. Kopp Real Estate vermietet Wohn- und Gewerbeflächen in ganz München und im Münchner Umland, auf Wunsch vollständig aus der Ferne und zweisprachig.

Kopp Real Estate GmbH ist ein inhabergeführter Immobilienmakler mit Sitz in Unterhaching bei München. Vermietung, Verkauf und Bewertung von Wohnungen, Häusern, Gewerbeflächen und Spezialimmobilien.

Stand aller Angaben: 02.08.2026. Steuerliche und rechtliche Inhalte sind modellhafte Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Sie besitzen eine Immobilie und wollen vermieten. Sie sind hier richtig. Alles Weitere auf dieser Seite richtet sich an Eigentümer.
Sie suchen eine Wohnung oder Fläche zur Miete. Dann geht es hier weiter zu den aktuellen Angeboten.

Wir vermieten langfristig ab sechs Monaten und, wo es rechtlich zulässig ist, kurzfristig von einem bis fünf Monaten.

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Immobilie vermieten in München: moderne Wohnanlage mit Balkonen, Vermietungsservice von Kopp Real Estate

Vermietung von Wohn- und Gewerbeflächen in ganz München und im Münchner Umland.

Wann lohnt sich eine Immobilie zum Vermieten?

Vermieten lohnt sich, wenn Sie die Immobilie halten wollen und die laufende Miete nach allen Kosten mehr bringt als Ihre Alternative für das gebundene Kapital. In München heißt das für die meisten Eigentümer: Die laufende Rendite ist wegen der hohen Kaufpreise eher niedrig, dafür sind Nachfrage und Wertstabilität hoch. Wer bereits Eigentümer ist, rechnet dabei anders als jemand, der heute zum Marktpreis kauft, denn der Einstandspreis steht bereits fest.

Wie berechnet man, ob sich eine Immobilie zum Vermieten lohnt? In zwei Schritten, und der zweite ist der wichtigere.

SchrittRechnungWas sie Ihnen sagt
1. BruttomietrenditeJahresnettokaltmiete geteilt durch KaufpreisGrobe erste Einordnung, ignoriert alle Kosten. Taugt nur zum Vergleich mehrerer Objekte
2. Nettomietrendite(Jahresnettokaltmiete minus nicht umlagefähige Kosten) geteilt durch (Kaufpreis plus Erwerbsnebenkosten)Die belastbare Zahl. Nicht umlagefähig sind vor allem Verwaltung, Instandhaltung und ein Ansatz für Mietausfall
Erwerbsnebenkosten in BayernGrunderwerbsteuer 3,5 Prozent, dazu Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls MaklerprovisionBayern hat den niedrigsten Grunderwerbsteuersatz in Deutschland. Trotzdem verschiebt der Block die Rendite spürbar

Warum sich Vermieten kaum noch lohnt, hört man oft. Stimmt das? Teilweise. Wer heute in München zum Marktpreis kauft und sofort vermietet, landet in der Regel bei niedrigen Bruttorenditen, weil die Kaufpreise stärker gestiegen sind als die Mieten. Für bestehende Eigentümer sieht die Rechnung anders aus: Dort steht der Einstandspreis fest, und die Frage lautet nicht „kaufen oder nicht“, sondern „vermieten oder verkaufen“. Genau diese Frage beantworten wir weiter unten.

Wenn Sie die Immobilie als Kapitalanlage betrachten, finden Sie die Marktseite hier: Anlageimmobilien in München.

Wie viel Miete zahlt man in München pro Quadratmeter?

Auf diese Frage gibt es zwei richtige Antworten, und der Abstand zwischen ihnen ist der eigentliche Punkt. Der Mietspiegel für München 2025 weist eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 15,38 Euro je Quadratmeter aus. Die Angebotsmieten für Neuvermietungen lagen im vierten Quartal 2025 bei 21,42 Euro je Quadratmeter. Beide Zahlen sind korrekt, sie messen nur nicht dasselbe.

KennzahlWertWas sie bedeutetQuelle, Stand
Ortsübliche Vergleichsmiete, Durchschnitt15,38 Euro/qm netto kaltMaßstab für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Gilt für rund 500.000 frei finanzierte WohnungenMietspiegel für München 2025, Landeshauptstadt München, als qualifiziert anerkannt am 26.03.2025
Vorheriger Mietspiegel14,58 Euro/qmAnstieg von 5,5 Prozent in zwei JahrenMietspiegel für München 2023
Angebotsmiete Neuvermietung, alle Baujahre21,42 Euro/qm netto kaltDer Preis, zu dem in München tatsächlich neu inseriert wirdPlanungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Immobilienmarktbericht 2026, 4. Quartal 2025
Neubau gegenüber Bestandrund 20 Prozent höherNeubauaufschlag im Wirtschaftsraum MünchenPlanungsverband, 4. Quartal 2025
90-Quadratmeter-Wohnung, alle Baujahre1.928,16 Euro im MonatReferenzrechnung für die Landeshauptstadt, netto kaltPlanungsverband, 4. Quartal 2025
90-Quadratmeter-Wohnung, Neubau2.235,55 Euro im MonatReferenzrechnung, netto kaltPlanungsverband, 4. Quartal 2025
Bundesdurchschnitt zum Vergleich10,86 Euro/qmMünchen liegt beim DoppeltenPlanungsverband, 4. Quartal 2025
Betriebskosten in Bayern2,78 Euro/qmDer Weg von der Kalt- zur WarmmieteDeutscher Mieterbund Landesverband Bayern, Betriebskostenspiegel für 2024

Warum liegen die beiden Zahlen so weit auseinander?

Der Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete ab, also überwiegend laufende Mietverhältnisse, deren Miete über Jahre nur begrenzt steigen durfte. Die Angebotsmiete ist der Preis, zu dem heute neu inseriert wird. Im Wirtschaftsraum München liegt die Differenz nach den Zensusdaten von 2022 bei über 40 Prozent, bundesweit bei 26,4 Prozent. Das ifo Institut beziffert den Abstand für München auf rund 45 Prozent.

Für Sie als Eigentümer heißt das: Ihre Preisentscheidung liegt zwischen diesen beiden Zahlen, und wo genau, entscheiden Lage, Baujahr, Zustand, Ausstattung und Wohnfläche. Eine seriöse Mietpreiseinschätzung nennt deshalb eine Spanne und begründet sie, statt eine Zahl zu behaupten. Kaufpreise und Lagen finden Sie unter Immobilienpreise München.

Hinweis: Die genannten Werte sind Durchschnitte für die Landeshauptstadt beziehungsweise den Wirtschaftsraum. Für Ihr konkretes Objekt in München oder im Landkreis München erstellen wir die Einschätzung objektbezogen.

Wie teuer darf ich mein Haus vermieten?

In München nicht frei, sondern innerhalb gesetzlicher Grenzen. Die Landeshauptstadt München und alle 29 Gemeinden des Landkreises München sind in der Anlage zur Bayerischen Mieterschutzverordnung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Die Mietpreisbremse gilt hier also flächendeckend: Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Paragraf 556d BGB). Greift eine Ausnahme, bleibt trotzdem die Grenze der Mietpreisüberhöhung bestehen, die bei rund zwanzig Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete ansetzt (Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz). Für Gewerberaum gelten diese Regeln nicht.

RegelInhaltRechtsstand
MietpreisbremseBei Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen VergleichsmieteParagraf 556d BGB. Der Bundesgesetzgeber hat die Verordnungsermächtigung 2025 bis zum 31.12.2029 verlängert
Landesverordnung BayernDie Bayerische Mieterschutzverordnung gilt seit dem 01.01.2026 und ist bis zum 31.12.2029 befristet. Erfasst sind 285 Gemeinden, darunter die Landeshauptstadt München (Anlage Nr. 1.1.2) und der Landkreis München vollständig mit allen 29 Gemeinden (Anlage Nr. 1.14.1 bis 1.14.29)Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 24/2025 Seite 718. Begründung im Bayerischen Ministerialblatt 2025 Nr. 558
AusnahmenNeubau mit erstmaliger Nutzung und Vermietung nach dem 01.10.2014, erste Vermietung nach umfassender Modernisierung, sowie eine bereits zulässig höhere VormieteParagraf 556f BGB
AuskunftspflichtWer sich auf eine Ausnahme beruft, muss den Mieter unaufgefordert und vor Vertragsschluss darüber informieren, sonst kann die Ausnahme nicht wirksam geltend gemacht werdenParagraf 556g BGB
Kappungsgrenze im BestandIn München und im Landkreis München darf die Miete im laufenden Mietverhältnis innerhalb von drei Jahren um höchstens fünfzehn statt zwanzig Prozent steigenParagraf 558 Absatz 3 Satz 2 BGB in Verbindung mit der Mieterschutzverordnung
MöblierungEin Möblierungszuschlag ist zulässig, aber gesetzlich nicht beziffert. Er muss sich an Wert und Abnutzung der Einrichtung orientieren und sollte im Mietvertrag getrennt ausgewiesen werdenRechtsprechung, keine gesetzliche Pauschale

Was passiert, wenn man zu billig vermietet? Mietrechtlich nichts, zu günstig vermieten ist erlaubt. Steuerlich schon: Liegt die vereinbarte Miete deutlich unter der ortsüblichen Marktmiete, kann das Finanzamt den Werbungskostenabzug anteilig kürzen (Paragraf 21 Absatz 2 EStG). Praktisch relevant wird das vor allem bei der Vermietung an Angehörige.

Rechtsstand 02.08.2026. Diese Darstellung ist eine allgemeine, modellhafte Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Was muss ich tun, wenn ich eine Wohnung vermieten will?

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge: Mietpreis bestimmen, Unterlagen zusammenstellen, vermarkten und Anfragen filtern, Mieter auswählen und Bonität prüfen, Vertrag schließen und dokumentiert übergeben. Die Reihenfolge ist kein Formalismus. Wer ohne Preisrahmen und ohne Unterlagen inseriert, bekommt viele Anfragen und wenig Substanz.

SchrittWas passiertTypische Dauer
1. Mietpreis bestimmenEinordnung zwischen ortsüblicher Vergleichsmiete und Angebotsmiete, Prüfung der gesetzlichen Grenzen, Festlegung der Angebotsstrategiewenige Tage
2. UnterlagenEnergieausweis, Grundriss, Wohnflächenangabe, bei Eigentumswohnungen Hausordnung und Angaben zu den Betriebskosten1 bis 2 Wochen, parallel
3. VermarktungFotos, Exposé, Portalschaltung oder gezielte Ansprache, Vorfilterung der Anfragenab Woche 1
4. Auswahl und BonitätBesichtigungen, Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Bonitätsauskunft, Vorvermieterbescheinigung2 bis 4 Wochen
5. Vertrag und ÜbergabeMietvertrag, auf Wunsch zweisprachig, Übergabeprotokoll mit Zustand und Zählerständen, Kaution, Wohnungsgeberbestätigungzum Mietbeginn

Was muss ich beachten, wenn ich mein Haus vermieten will? Zusätzlich zum obigen Ablauf drei Punkte, die bei Häusern regelmäßig übersehen werden: die Abgrenzung von Garten- und Außenpflege im Mietvertrag, die Zuständigkeit für Heizungswartung und Kaminkehrer, und eine belastbare Regelung zu Kleinreparaturen. Bei einem Haus sind diese Positionen deutlich größer als bei einer Wohnung.

Den vollständigen Leistungsumfang und den Ablauf im Detail beschreibt der Vermietungsservice München.

Wie hoch ist die Maklerprovision bei Vermietung?

Bei Wohnraum zahlt derjenige, der den Makler beauftragt, und das ist fast immer der Vermieter. Das ist das Bestellerprinzip nach Paragraf 2 Absatz 1a Wohnungsvermittlungsgesetz, gültig seit dem 1. Juni 2015. Die Kosten dürfen nicht an den Mieter weitergereicht werden. Üblich sind zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Gewerberaum fällt nicht unter dieses Gesetz, dort ist die Vergütung frei verhandelbar.

FrageAntwort
Wer zahlt den Makler bei Vermietung?Der Besteller. Beauftragt der Vermieter, zahlt der Vermieter. Eine Weitergabe an den Mieter ist bei Wohnraum unzulässig
Wie viel nimmt ein Makler für Vermietung?Marktüblich sind zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, fällig nur im Erfolgsfall
Gibt es eine gesetzliche Obergrenze?Ja, aber nur gegenüber Wohnungssuchenden: höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Paragraf 3 Absatz 2 Wohnungsvermittlungsgesetz), wobei gesondert abgerechnete Nebenkosten außer Betracht bleiben
Und bei Gewerbeflächen?Das Wohnungsvermittlungsgesetz gilt dort nicht. Die Vergütung wird in Nettokaltmieten bemessen und frei vereinbart. Bei Kopp Real Estate sind es 3,0 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer

Was kostet die Vermietung bei Kopp Real Estate?

Wir arbeiten mit zwei Bausteinen statt mit Paketen, weil sich der Aufwand nicht sinnvoll in Stufen schneiden lässt. Die vollständigen Konditionen, beide Bausteine im Detail und die Frage, wer wann zahlt, stehen unter Vermieten mit Kopp Real Estate.

BausteinWas enthalten istVergütung
VermittlungMietpreiseinschätzung, Unterlagen, Exposé, Vermarktung, Vorfilterung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Mietvertrag auf Wunsch deutsch und englisch2,0 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, fällig nur im Erfolgsfall, bei Vermietung ab sechs Monaten
All-inclusive-BetreuungZusätzlich Übergabe und Rückgabe mit Protokoll und Zählerständen, Wohnungsgeberbestätigung, Organisation von Reinigung und Handwerkern, Behördenwege, durchgehend englischsprachige AbwicklungFestpreis nach Objektgröße, auf Anfrage
GewerbeflächenBüro, Laden, Lager, Halle, Praxis und Gastronomie. Flächenaufbereitung, Ansprache passender Nutzer, Verhandlung und Begleitung bis zum Mietvertrag3,0 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, fällig nur im Erfolgsfall

Der zweite Baustein ist für Eigentümer gedacht, die nicht in München sind. Er wird als Festpreis abgerechnet und nicht prozentual, weil der Aufwand von der Objektgröße abhängt und nicht von der Miethöhe.

Bei Gewerbeflächen liegt die Vergütung höher als bei Wohnraum, weil Vermarktungsdauer, Nutzersuche und Vertragsverhandlung deutlich aufwendiger sind. Gewerbemietverträge werden individuell ausgehandelt, es gibt keine gesetzliche Musterlösung wie im Wohnraummietrecht.

Angaben zum gesetzlichen Rahmen mit Stand 02.08.2026, modellhafte Information ohne Rechtsberatung. Für Kurzzeitvermietung von einem bis fünf Monaten gelten abweichende Konditionen, weil sich der Aufwand dort anders verteilt.

Wie funktioniert die Vermietung, wenn Sie nicht in München sind?

Vollständig aus der Ferne, wenn Sie das wollen. Besichtigungen, Mieterauswahl, Vertrag, Übergabe und Zählerstände übernehmen wir vor Ort, Sie entscheiden per Freigabe. Der Mietvertrag liegt auf Wunsch zweisprachig vor, die Kommunikation mit Ihnen und mit dem Mieter läuft auf Deutsch oder Englisch.

Das ist der Grund, warum ein erheblicher Teil unserer Vermietungsmandate von Eigentümern kommt, die im Ausland leben und ihre Münchner Immobilie halten wollen. Wie die Fernabwicklung im Einzelnen abläuft, steht auf der Seite Vermietungsservice München.

Hinweis: Mieteinkünfte aus einer deutschen Immobilie werden grundsätzlich in Deutschland besteuert, unabhängig davon, wo Sie wohnen. Wie das im Verhältnis zu Ihrem Wohnsitzstaat wirkt, klärt Ihr Steuerberater. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

Was möchten Sie vermieten?

Wohnen betreuen wir in München und im Landkreis München, Gewerbe in München und in der Metropolregion München. Wählen Sie die Objektart, dann kommen Sie direkt zu den Details.

Gewerbe

München und Metropolregion München

Laden, Lager, Halle, Praxis und Gastronomie vermieten wir ebenfalls. Sprechen Sie uns dazu direkt an: 089 444 432 130.

Ortsbezogen vermieten wir auch außerhalb der Landeshauptstadt, unter anderem in Unterhaching und den umliegenden Gemeinden im Landkreis München.

Welche Nachteile hat die Vermietung?

Vermieten bindet Kapital und Aufmerksamkeit, und das über Jahre. Die wichtigsten Punkte, auf die zu achten ist: Mietausfall bei Zahlungsstörungen, laufende Instandhaltung, ein starker Kündigungsschutz zugunsten des Mieters, gebundene Substanz bei einem späteren Verkaufswunsch und der laufende Zeitaufwand. Alle fünf Punkte sind steuerbar, aber keiner verschwindet von allein.

Vermieten passt, wenn

  • Sie die Immobilie langfristig halten wollen
  • Sie laufende Einnahmen einem einmaligen Erlös vorziehen
  • Sie eine spätere Eigennutzung offenhalten möchten
  • die Spekulationsfrist noch läuft und ein Verkauf steuerpflichtig wäre
  • das Objekt in gutem Zustand und gut vermietbar ist
  • Sie die Verwaltung abgeben können, weil Sie nicht vor Ort sind

Vermieten passt nicht, wenn

  • Sie kurzfristig Kapital brauchen
  • ein erheblicher Instandhaltungsstau besteht, den Sie nicht auflösen wollen
  • Sie Auseinandersetzungen mit Mietern grundsätzlich vermeiden möchten
  • die Nettorendite nach Kosten unter Ihrer Alternative liegt
  • das Objekt strukturell schwer vermietbar ist, etwa durch Zuschnitt oder Lage
  • eine Erbengemeinschaft eine klare Auseinandersetzung braucht

Ist es besser, meine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten?

Das hängt an fünf Fragen, nicht an einer Faustregel. Wer Kapital braucht, verkauft. Wer Substanz halten und Einkommen erzeugen will, vermietet. Dazwischen entscheiden Zeithorizont, Zustand, Steuerlage und die Frage, ob die Immobilie später wieder selbst genutzt werden soll.

KriteriumSpricht für VermietenSpricht für Verkaufen
KapitalbedarfKein akuter Bedarf, laufende Einnahmen erwünschtKapital wird kurzfristig gebraucht, etwa für Auszahlung oder Neuanschaffung
ZeithorizontHalten über viele Jahre, VermögensaufbauKlarer Schnitt gewünscht, keine langfristige Bindung
ZustandGepflegt, energetisch vertretbar, gut vermietbarErheblicher Sanierungsbedarf, den Sie nicht tragen wollen
SteuerlageSpekulationsfrist läuft noch, Verkauf wäre steuerpflichtigZehnjahresfrist abgelaufen oder Eigennutzungsregel greift
Spätere NutzungEigennutzung durch Sie oder Kinder ist denkbarRückkehr ist ausgeschlossen, Objekt passt dauerhaft nicht

Wenn Sie beide Wege durchrechnen wollen, brauchen Sie zwei Zahlen: die erzielbare Miete und den erzielbaren Verkaufspreis. Die Mietseite schätzen wir im Gespräch ein, die Verkaufsseite über die kostenlose Marktwertermittlung. Den Verkaufsweg mit Ablauf, Kosten und Steuern beschreibt Immobilie verkaufen in München. Wenn Diskretion im Vordergrund steht, ist der Off-Market-Verkauf der passende Weg.

Wer vermietet hier für Sie?

Kopp Real Estate GmbH, inhabergeführt, mit Büro in Unterhaching bei München. Vermietung, Verkauf und Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Ansprechpartner ist Martin Kopp, persönlich und durchgehend, ohne wechselnde Sachbearbeitung.

Kontakt

Kopp Real Estate GmbH
Münchner Straße 66
82008 Unterhaching
Telefon: 089 444 432 130
E-Mail: kontakt@kopp-re.de
Mo bis Fr 9 bis 17 Uhr

Tätigkeitsgebiet

Wohnen: ganz München und der Landkreis München.
Gewerbe: München und die Metropolregion München.
Besondere Mikrolagen-Kenntnis im Münchner Süden und Osten sowie in Unterhaching, Taufkirchen, Ottobrunn, Haar und Neubiberg.

Sprachen

Deutsch und Englisch, durchgehend. Mietvertrag und Übergabeprotokoll auf Wunsch zweisprachig. Das ist Leistungsbestandteil, nicht Zusatz.

Häufige Fragen zum Vermieten in München

Kann ich als Privatperson eine Wohnung vermieten?

Ja, jede natürliche Person darf ihre Wohnung vermieten. Sie brauchen dafür keine Erlaubnis und kein Gewerbe. Pflicht sind ein Energieausweis bei der Vermarktung, die Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung des Mieters und die Angabe der Mieteinkünfte in der Einkommensteuererklärung.

Kann ich mir selbst eine Immobilie vermieten?

An sich selbst nicht, weil dafür zwei Vertragsparteien fehlen. An Angehörige dagegen schon, und das ist steuerlich anerkannt, wenn der Mietvertrag einem Fremdvergleich standhält und tatsächlich durchgeführt wird. Liegt die Miete deutlich unter der ortsüblichen Marktmiete, kann das Finanzamt den Werbungskostenabzug anteilig kürzen (Paragraf 21 Absatz 2 EStG). Einzelfall mit dem Steuerberater klären.

Kann man einfach so sein Haus vermieten?

Im Grundsatz ja. Vorher zu klären sind aber: ein gültiger Energieausweis, die Zustimmung der finanzierenden Bank falls im Darlehensvertrag vorgesehen, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung, und bei einer geplanten Vermietung unter sechs Monaten die Zweckentfremdungslage in München.

Kann ich einfach meine Wohnung vermieten?

Ja, sofern Sie Eigentümer sind und keine vertragliche Beschränkung entgegensteht. Bei Eigentumswohnungen lohnt der Blick in die Teilungserklärung und die Beschlusssammlung: dort können Regelungen zur Kurzzeitvermietung oder zur gewerblichen Nutzung stehen.

Was bleibt von 1000 Euro Mieteinnahmen?

Von der Kaltmiete gehen zunächst die nicht umlagefähigen Kosten ab, vor allem Verwaltung, Instandhaltung und ein Ansatz für Mietausfall. Der verbleibende Überschuss ist als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern, wobei Abschreibung, Schuldzinsen und Erhaltungsaufwand den steuerpflichtigen Betrag mindern. Eine pauschale Prozentzahl wäre unseriös, weil Zustand, Finanzierung und Steuersatz die Rechnung völlig verschieben.

Was bleibt von 500 Euro Mieteinnahmen?

Dieselbe Rechnung wie bei 1.000 Euro, nur auf kleinerer Basis. Wichtig: Die nicht umlagefähigen Kosten sinken nicht proportional mit. Verwaltung und Instandhaltung hängen an der Wohnung, nicht an der Miethöhe. Bei kleinen Einheiten fällt ihr Anteil am Ergebnis deshalb stärker ins Gewicht.

Wie viel bleibt mir von Mieteinnahmen übrig?

Rechnen Sie in dieser Reihenfolge: Kaltmiete minus nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten ergibt den Überschuss vor Steuern. Davon Abschreibung, Schuldzinsen und Erhaltungsaufwand abziehen ergibt das steuerliche Ergebnis. Darauf Ihren persönlichen Steuersatz anwenden. Was übrig bleibt, ist Ihr Nettoergebnis. Die Abschreibung mindert dabei die Steuer, nicht Ihren Kontostand.

Warum sich Vermieten kaum noch lohnt?

Diese Aussage stimmt vor allem für Neukäufe: Die Kaufpreise in München sind über Jahre stärker gestiegen als die Mieten, deshalb sind die Anfangsrenditen niedrig. Für bestehende Eigentümer gilt das nicht in gleicher Weise, weil deren Einstandspreis feststeht. Für sie lautet die Frage nicht „lohnt sich Vermietung“, sondern „vermieten oder verkaufen“.

Wie rentabel ist Vermieten?

In München eher niedrig bei der laufenden Rendite und eher hoch bei Wertstabilität und Vermietbarkeit. Belastbar wird die Aussage erst über die Nettomietrendite, also nach nicht umlagefähigen Kosten und einschließlich der Erwerbsnebenkosten. Konkrete Zahlen nennen wir objekt- und lagebezogen, nicht pauschal.

Wie berechnet man, ob sich eine Immobilie zum Vermieten lohnt?

Bruttomietrendite ist Jahresnettokaltmiete geteilt durch Kaufpreis, das ist die grobe Einordnung. Nettomietrendite ist die Jahresnettokaltmiete abzüglich nicht umlagefähiger Kosten, geteilt durch Kaufpreis plus Erwerbsnebenkosten. In Bayern liegt die Grunderwerbsteuer bei 3,5 Prozent, hinzu kommen Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Provision.

Wann lohnt sich eine Wohnung zu vermieten?

Wenn die Wohnung gut vermietbar ist, Sie sie halten wollen und Sie den Überschuss nach Kosten und Steuern als attraktiv gegenüber Ihrer Alternative bewerten. Ein häufiger zusätzlicher Grund in München: Die Zehnjahresfrist läuft noch, und ein Verkauf wäre derzeit steuerpflichtig.

Was passiert, wenn man zu billig vermietet?

Mietrechtlich ist eine günstige Miete zulässig. Steuerlich kann das Finanzamt den Werbungskostenabzug anteilig kürzen, wenn die vereinbarte Miete deutlich unter der ortsüblichen Marktmiete liegt (Paragraf 21 Absatz 2 EStG). Praktisch relevant ist das vor allem bei Vermietung an Angehörige. Zweiter Punkt: Eine sehr niedrige Ausgangsmiete begrenzt über die Kappungsgrenze auch künftige Erhöhungen.

Bin ich als Vermieter wirtschaftlich tätig?

Die reine Vermietung eigener Immobilien gilt steuerlich in der Regel als private Vermögensverwaltung und nicht als Gewerbebetrieb. Die Grenze zum Gewerbe kann überschritten werden, wenn erhebliche Zusatzleistungen hinzukommen, etwa hotelähnlicher Service, oder bei häufigem An- und Verkauf. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, klärt der Steuerberater.

Was muss man beim Vermieten achten?

Auf vier Dinge vor allem: einen Mietpreis innerhalb der gesetzlichen Grenzen, eine sorgfältige Mieterauswahl mit Bonitätsnachweis, einen sauberen Mietvertrag mit klaren Regelungen zu Betriebskosten und Kleinreparaturen, und ein Übergabeprotokoll mit Zustand und Zählerständen. Das Protokoll ist der Punkt, der später am häufigsten fehlt und am meisten kostet.

Wie teuer soll ich meine Wohnung vermieten?

Zwischen der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Angebotsmiete, und innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Zu hoch angesetzt kostet Vermietungszeit und zieht Interessenten an, die die Miete auf Dauer nicht tragen. Zu niedrig angesetzt begrenzt Ihre spätere Erhöhungsmöglichkeit. Wir ordnen Ihr Objekt konkret ein, statt einen Quadratmeterpreis zu behaupten.

Wie viel nimmt ein Makler für Vermietung?

Marktüblich sind bei Wohnraum zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, fällig nur im Erfolgsfall. Bei Kopp Real Estate ist das der Baustein Vermittlung bei Vermietung ab sechs Monaten. Für Gewerbeflächen gelten 3,0 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Die All-inclusive-Betreuung für Eigentümer, die nicht vor Ort sind, wird als Festpreis nach Objektgröße abgerechnet.

Was kostet die Vermietung einer Gewerbefläche?

Bei Kopp Real Estate 3,0 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, fällig nur im Erfolgsfall. Das Wohnungsvermittlungsgesetz und das Bestellerprinzip gelten für Gewerberaum nicht, die Vergütung wird frei vereinbart. Der Ansatz liegt über dem Wohnraumsatz, weil Nutzersuche, Flächenaufbereitung und Vertragsverhandlung bei Gewerbe deutlich aufwendiger sind.

Wie hoch sind die üblichen Maklerkosten?

Bei der Vermietung von Wohnraum zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, getragen vom Besteller. Gegenüber Wohnungssuchenden gilt zusätzlich eine gesetzliche Obergrenze von zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Beim Verkauf gelten andere Werte, dort sind in München 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer je Partei üblich: Maklerprovision München.

Wie viel verdient ein Makler bei einer Vermietung?

Bei einer Wohnung mit 1.500 Euro Nettokaltmiete sind zwei Nettokaltmieten 3.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Davon gehen Vermarktungskosten, Portalgebühren, Fahrt- und Besichtigungszeit sowie die Vertragsarbeit ab. Die Vergütung fällt ausschließlich im Erfolgsfall an. Bleibt die Wohnung unvermietet, entsteht kein Anspruch.

Was muss ich versteuern, wenn ich ein Haus vermiete?

Den Überschuss aus Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten, als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Zu den Werbungskosten zählen unter anderem Abschreibung, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, Verwaltungskosten und nicht umlagefähige Betriebskosten. Vertiefung: Steuern sparen mit Immobilien. Keine Steuerberatung, Einzelfall mit dem Steuerberater klären.

Alle Angaben mit Stand 02.08.2026. Rechtliche und steuerliche Aussagen sind allgemein und modellhaft und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Vermietung starten

Der erste Schritt ist eine belastbare Mietpreiseinschätzung für Ihr Objekt, mit Spanne und Begründung statt einer behaupteten Zahl. Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob und wie Sie vermieten.

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Oder schreiben Sie an kontakt@kopp-re.de

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