Die kurze Antwort: Für ein Boardinghaus in München gibt es zwei Vermietungswege: die Globalmiete an einen professionellen Betreiber per Gewerbemietvertrag oder die Einzelvermietung der Apartments als Wohnen auf Zeit. Kopp Real Estate GmbH strukturiert beide Wege, findet Betreiber oder Mieter und begleitet bis zum Vertrag, auch für Eigentümer im Ausland. Lage und E-Mail genügen.
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Ein Boardinghaus ist ein Apartmenthaus für mittelfristiges Wohnen: möblierte Apartments mit eigener Küche, positioniert zwischen Hotel und klassischer Mietwohnung. Typische Bewohner sind Projektmitarbeiter, Fach- und Führungskräfte im Standortwechsel, Pendler und Menschen in Übergangsphasen, die für einige Monate ein vollständig eingerichtetes Zuhause brauchen.
Für Eigentümer gibt es zwei grundsätzliche Vermietungswege:
Ein professioneller Betreiber mietet das gesamte Haus per Gewerbemietvertrag und übernimmt Belegung, Service und den laufenden Betrieb. Der Eigentümer hat einen Vertragspartner und planbare Zahlungen.
Die Apartments werden einzeln als Wohnen auf Zeit vermietet, meist möbliert und für mehrere Monate. Der Eigentümer bleibt näher am Objekt und behält jede einzelne Mieterentscheidung.
Kopp Real Estate GmbH prüft, welcher Weg zu Objekt, Lage und Eigentümersituation passt, findet Betreiber oder Mieter und begleitet bis zum unterschriebenen Vertrag.
Diese Seite ist Teil des Vermietungsservice München von Kopp Real Estate. Für einzelne möblierte Einheiten außerhalb eines ganzen Hauses gibt es die eigene Seite Apartment vermieten lassen in München.
Lage des Boardinghauses plus E-Mail-Adresse genügen. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung mit Empfehlung zum Vermietungsweg, Vorgehen und Honorarangebot, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Kein Anruf nötig, keine Unterlagen nötig.
Lieber direkt sprechen? 089 444 432 130 oder kontakt@kopp-re.de
Die Globalmiete bündelt alles in einem Gewerbemietvertrag mit planbarem Ertrag, die Einzelvermietung bietet mehr Ertragspotenzial gegen mehr eigenes Management. Welcher Weg passt, hängt von Objektgröße, Lage, Genehmigungslage und davon ab, wie viel Nähe zum Betrieb Sie wollen.
| Kriterium | Globalmiete an Betreiber | Einzelvermietung der Apartments |
|---|---|---|
| Verträge | Ein Gewerbemietvertrag mit einem Betreiber | Viele einzelne Mietverträge mit wechselnden Bewohnern |
| Ertrag | Planbare, gleichbleibende Miete unabhängig von der Belegung | Höheres Potenzial bei guter Auslastung, dafür schwankende Einnahmen |
| Aufwand | Betreiber übernimmt Belegung, Service und Betrieb | Eigenes Management oder beauftragte Verwaltung nötig, siehe Mietverwaltung in München |
| Worauf es ankommt | Bonität und Konzept des Betreibers tragen das Modell | Konsequente Mieterauswahl und saubere Verträge tragen das Modell |
| Anpassung der Miete | Indexierungsklausel im Gewerbemietvertrag üblich | Anpassung je Mietverhältnis bei Neuvermietung |
| Eigentümer im Ausland | Sehr gut geeignet: ein Ansprechpartner, ein Zahlungsstrom | Machbar mit Verwaltung vor Ort, mehr Abstimmung nötig |
Kopp Real Estate spricht keine Pauschalempfehlung aus, sondern rechnet und prüft beide Wege für Ihr konkretes Haus. Die Einschätzung, welcher Weg trägt, ist Teil der kostenlosen Ersteinschätzung über das Anfrageformular.
Die baurechtliche Einordnung entscheidet über die zulässige Nutzung: Gilt das Haus als Wohnen oder als Beherbergung? Diese Einordnung steht in der Baugenehmigung und bestimmt, welche Vermietungswege ohne weitere Genehmigung offenstehen. Ein als Beherbergungsbetrieb genehmigtes Haus darf kurzfristig belegen, ein als Wohngebäude genehmigtes Haus ist auf Wohnnutzung ausgelegt.
In München kommt die Zweckentfremdungssatzung hinzu: Die Fremdenbeherbergung von Wohnraum über insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr ist genehmigungspflichtig. Dauerhafte und mittelfristige Wohnnutzung ab etwa sechs Monaten gilt dagegen regelmäßig als Wohnen; das entspricht der Linie des Verwaltungsgerichts München. Für Boardinghäuser heißt das modellhaft:
Die Einordnung ist immer eine Prüfung im Einzelfall und modellhaft dargestellt: Maßgeblich sind Baugenehmigung, tatsächliches Nutzungskonzept und die Praxis der Landeshauptstadt München. Kopp Real Estate klärt die Genehmigungslage vor der Vermarktung und bindet bei rechtlichen Detailfragen eine Kooperationskanzlei ein.
Über diskrete Ansprache passender Betreiber, gefolgt von Bonitäts- und Konzeptprüfung und einer strukturierten Vertragsverhandlung. Ihr Haus landet nicht auf Portalen, sondern wird gezielt den Betreibern vorgestellt, deren Konzept zu Lage, Größe und Genehmigungslage passt.
Kopp Real Estate spricht Betreiber von Serviced Apartments und Boardinghäusern direkt und vertraulich an, mit einem Kurzmemorandum statt öffentlichem Inserat.
Vor jeder Vertragsverhandlung: wirtschaftliche Verhältnisse, Referenzobjekte, Betriebskonzept und dessen Passung zur genehmigten Nutzung des Hauses.
Eckpunkte wie Laufzeit, Indexierung und Instandhaltungsregelung werden strukturiert verhandelt; den Gewerbemietvertrag erstellt eine Kooperationskanzlei.
Die Entscheidung bleibt in jedem Schritt beim Eigentümer: Sie erhalten die geprüften Kandidaten mit Unterlagen und einer klaren Empfehlung.
Vollständig aus der Ferne: Sie erteilen den Auftrag digital, Kopp Real Estate erledigt Besichtigungen, Betreibergespräche und Übergaben vor Ort in München. Gerade die Globalmiete an einen Betreiber ist für Eigentümer im Ausland attraktiv: ein Vertragspartner, ein planbarer Zahlungsstrom, keine laufenden Einzelentscheidungen.
Alle Fäden laufen bei Martin Kopp zusammen. Kommunikation per E-Mail, Telefon oder Videocall, auch über Zeitzonen hinweg.
Objektaufnahme, Betreiber-Besichtigungen und Übergabe übernimmt Kopp Real Estate in München und im Landkreis München, ohne dass Sie anreisen.
Memorandum-Freigabe, Betreiberprofile, Vertragsentwurf und Übergabeprotokoll erhalten Sie digital, jede Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Steuerlicher Hinweis, modellhaft: Wer im Ausland lebt und in Deutschland vermietet, bleibt mit den Mieteinnahmen in Deutschland beschränkt steuerpflichtig und gibt hier eine Steuererklärung ab. Die individuelle Einordnung übernimmt der Steuerberater.
In sechs Schritten von der Anfrage bis zum unterschriebenen Vertrag, typischerweise ohne dass Sie ein einziges Mal vor Ort sein müssen.
| Schritt | Was passiert | Ihre Rolle |
|---|---|---|
| 1. Anfrage | Sie nennen Lage und E-Mail-Adresse, Kopp Real Estate meldet sich mit einer ersten Einschätzung | 2 Minuten |
| 2. Konzeptprüfung | Baugenehmigung, Zweckentfremdungslage, Objektzustand und Marktumfeld werden geprüft; Empfehlung Globalmiete oder Einzelvermietung mit Begründung und Honorarangebot | Freigabe |
| 3. Vermarktung | Kurzmemorandum und diskrete Betreiberansprache oder Exposé und Inserate für die Einzelvermietung | Freigabe der Unterlagen |
| 4. Besichtigungen | Betreiber- oder Mieterbesichtigungen vor Ort, Vorauswahl ernsthafter Interessenten | keine |
| 5. Prüfung und Auswahl | Bonitäts- und Konzeptprüfung der Kandidaten, Vorstellung mit Unterlagen und Empfehlung | Entscheidung |
| 6. Vertrag und Übergabe | Gewerbemietvertrag über die Kooperationskanzlei oder Wohnraummietverträge, Übergabeprotokoll mit Dokumentation | Unterschrift |
Wie lange die Betreibersuche dauert, hängt von Lage, Größe und Zustand des Hauses ab: erfahrungsgemäß mehrere Wochen bis wenige Monate. Eigene Markteinschätzung, Stand 10.07.2026.
Das Honorar ist individuell und richtet sich nach Objekt, Weg und Leistungsumfang; Sie erhalten es transparent mit der Ersteinschätzung, bevor Sie irgendetwas beauftragen.
Bei der Globalmiete an einen Betreiber handelt es sich um Gewerberaum: Das Bestellerprinzip für Wohnraum greift hier nicht, die Vergütung wird stattdessen im Auftrag transparent und individuell geregelt. Bei der Einzelvermietung von Wohnraum zahlt der beauftragende Vermieter das Honorar. Modellhaft gilt: Maklerkosten der Vermietung zählen bei vermieteten Immobilien regelmäßig zu den Werbungskosten; die individuelle Einordnung übernimmt der Steuerberater.
Für die laufende Betreuung nach der Einzelvermietung vermittelt Kopp Real Estate auf Wunsch eine passende Mietverwaltung in München über geprüfte Partner.
Auf vier steuerbare Punkte: Betreiberbonität, nachhaltiger Ertrag, Genehmigungslage und Instandhaltungsregelung.
Kopp Real Estate GmbH ist eine inhabergeführte Immobilien-Boutique mit Sitz in Unterhaching bei München. Schwerpunkte sind Bewertung, Verkauf und Vermietung von Wohnungen, Häusern und Anlageimmobilien in München Süd, München Ost und im Landkreis München. Martin Kopp betreut jede Anfrage persönlich. Mehr auf der Seite Unternehmen.
Kopp Real Estate GmbH
Münchner Straße 66, 82008 Unterhaching
Telefon: 089 444 432 130
E-Mail: kontakt@kopp-re.de
Servicegebiet: München und Landkreis München
Erreichbar: Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr
Ein Apartmenthaus für mittelfristiges Wohnen: möblierte Apartments mit eigener Küche, positioniert zwischen Hotel und klassischer Mietwohnung. Typische Bewohner sind Projektmitarbeiter, Fachkräfte im Standortwechsel und Pendler, die für einige Monate ein eingerichtetes Zuhause brauchen.
Über einen von zwei Wegen: Globalmiete an einen professionellen Betreiber per Gewerbemietvertrag oder Einzelvermietung der Apartments als Wohnen auf Zeit. Welcher Weg passt, hängt von Baugenehmigung, Lage, Größe und Ihrer Eigentümersituation ab. Kopp Real Estate prüft beide Wege und gibt eine begründete Empfehlung.
Ein Betreiber mietet das gesamte Boardinghaus per Gewerbemietvertrag und übernimmt Belegung, Service und laufenden Betrieb. Der Eigentümer hat einen Vertragspartner, eine planbare Miete unabhängig von der Belegung und üblicherweise eine Indexierungsklausel für die Mietanpassung.
Über gezielte, diskrete Ansprache statt öffentlicher Inserate: Kopp Real Estate stellt Ihr Haus mit einem Kurzmemorandum passenden Betreibern von Serviced Apartments und Boardinghäusern vor, prüft Bonität und Konzept der Interessenten und begleitet die Vertragsverhandlung bis zur Unterschrift.
In München ist die Fremdenbeherbergung von Wohnraum über insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr genehmigungspflichtig (Zweckentfremdungssatzung). Dauerhafte und mittelfristige Wohnnutzung ab etwa sechs Monaten gilt regelmäßig als Wohnen, das entspricht der Linie des Verwaltungsgerichts München. Die Einordnung ist immer eine Prüfung im Einzelfall, modellhaft dargestellt.
Entscheidend ist die baurechtliche Einordnung in der Baugenehmigung: Wohnen oder Beherbergung. Sie bestimmt, welche Nutzungskonzepte zulässig sind. Bei Wohnraum kommt in München die Zweckentfremdungssatzung hinzu. Die Genehmigungslage wird im Einzelfall geprüft, bevor die Vermarktung startet.
Wirtschaftliche Verhältnisse und Bonität, Referenzobjekte, das Betriebskonzept und dessen Passung zur genehmigten Nutzung des Hauses. Sie erhalten die geprüften Kandidaten mit vollständigen Unterlagen und einer Empfehlung, die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Ja, vollständig. Kopp Real Estate übernimmt Objektaufnahme, Betreibergespräche, Besichtigungen und Übergabe vor Ort in München, Sie entscheiden per E-Mail oder Videocall. Gerade die Globalmiete an einen Betreiber ist für Eigentümer im Ausland attraktiv: ein Vertragspartner, ein planbarer Zahlungsstrom.
Das Honorar ist individuell und richtet sich nach Objekt, Vermietungsweg und Leistungsumfang. Sie erhalten es transparent mit der kostenlosen Ersteinschätzung, bevor Sie irgendetwas beauftragen.
Erfahrungsgemäß mehrere Wochen bis wenige Monate, abhängig von Lage, Größe, Zustand und Genehmigungslage des Hauses. Eigene Markteinschätzung, Stand 10.07.2026.
Das hängt von Ihrer Situation ab: Wer planbare laufende Einnahmen will, vermietet; wer Kapital freisetzen will, verkauft. Ein Boardinghaus mit laufendem Betreibervertrag ist zudem ein gefragtes Anlageprodukt. Beide Wege lassen sich vergleichen, Details auf der Seite Boardinghaus verkaufen in Bayern.
Bestehende Mietverträge bleiben wirksam und werden in das Konzept eingeplant: Bei der Einzelvermietung laufen sie einfach weiter, bei der Globalmiete wird der Umgang mit ihnen im Gewerbemietvertrag geregelt, etwa durch Übernahme oder gestaffelten Übergang. Kopp Real Estate nimmt den Bestand vor der Vermarktung vollständig auf.
Eine Kooperationskanzlei erstellt und prüft den Gewerbemietvertrag mit dem Betreiber; Kopp Real Estate strukturiert die wirtschaftlichen Eckpunkte wie Laufzeit, Indexierung und Instandhaltungsregelung. Individuelle Rechtsberatung leistet der Anwalt, nicht der Makler.
Lage plus E-Mail genügen: Sie erhalten die kostenlose Ersteinschätzung mit Empfehlung zum Vermietungsweg und Honorarangebot.
089 444 432 130
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Fachlich verantwortlich: Martin Kopp, Kopp Real Estate GmbH in Unterhaching bei München. Rechtsstand: 2026-07-10. Diese Seite ist Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung.