Die kurze Antwort: Eine Mietverwaltung kostet in München marktüblich rund 20 bis 40 Euro je Einheit und Monat oder rund 5 bis 6 Prozent der Nettokaltmiete, die Sondereigentumsverwaltung für einzelne Eigentumswohnungen etwas mehr. Auf Mieter umlegen dürfen Vermieter diese Kosten nicht. Kopp Real Estate GmbH berät Vermieter in München unabhängig und vermittelt eine passende Mietverwaltung.
Fachlich verantwortlich: Martin Kopp, Kopp Real Estate GmbH in Unterhaching bei München. Kopp Real Estate verwaltet nicht selbst, sondern berät und vermittelt unabhängig. Rechtsstand: 2026-07-10. Diese Seite ist Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Die Mietverwaltung übernimmt für Vermieter die komplette Bewirtschaftung eines Mietobjekts: Mieteinzug und Mahnwesen, Betriebskostenabrechnung, Mieterbetreuung, Neuvermietung, Instandhaltung und das Reporting an den Eigentümer. Rechtsgrundlage ist der Verwaltervertrag nach BGB, anders als bei der WEG-Verwaltung gibt es keine gesetzlichen Formalien wie Eigentümerversammlung oder Beschlüsse.
| Aufgabenbereich | Was konkret dazugehört |
|---|---|
| Kaufmännische Verwaltung | Mieteinzug, Mahnwesen, Betriebskostenabrechnung, Mietanpassungen, Buchhaltung, Reporting an den Eigentümer |
| Mietermanagement | Ansprechpartner für Mieter, Übergaben und Abnahmen, Beschwerden, Kündigungen, Neuvermietung mit Auswahl und Bonitätsprüfung |
| Technische Betreuung | Instandhaltung, Handwerker-Steuerung, Angebotsvergleich, Wartungsverträge, Notdienst |
| Rechtliches Tagesgeschäft | Mietverträge, Fristen, Zusammenarbeit mit Anwalt bei Mietrückständen oder Räumung |
Wie viel davon eine Verwaltung übernimmt, regelt das Leistungsverzeichnis im Vertrag. Genau hier entstehen die Qualitätsunterschiede, die im Erstkonzept von Kopp Real Estate verglichen werden.
Die Antwort hängt allein von der Eigentumsform ab: Ein ganzes Haus im Alleineigentum braucht eine Mietverwaltung, eine vermietete Eigentumswohnung in einer WEG eine Sondereigentumsverwaltung, und das Gemeinschaftseigentum der WEG eine WEG-Verwaltung. Viele Eigentümer in München brauchen zwei davon gleichzeitig, oft beim selben Anbieter.
| Verwaltungsart | Für wen | Was verwaltet wird | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Mietverwaltung | Eigentümer eines ganzen Mietshauses (Alleineigentum) | das komplette Objekt inklusive aller Mietverhältnisse | Verwaltervertrag nach BGB |
| Sondereigentumsverwaltung | Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung in einer WEG | genau diese Wohnung und ihr Mietverhältnis | Verwaltervertrag nach BGB |
| WEG-Verwaltung | die Eigentümergemeinschaft als Ganzes | das Gemeinschaftseigentum: Dach, Fassade, Treppenhaus, Rücklage, Hausgeld | Wohnungseigentumsgesetz, Bestellung per Beschluss |
Für alles rund um die Eigentümergemeinschaft, den Verwalterwechsel nach § 26 WEG und den zertifizierten Verwalter: WEG-Verwaltung in München finden oder wechseln.
Marktüblich sind in München rund 20 bis 40 Euro je Einheit und Monat oder rund 5 bis 6 Prozent der monatlichen Nettokaltmiete für die Mietverwaltung eines ganzen Hauses. Die Sondereigentumsverwaltung einzelner Eigentumswohnungen liegt bei rund 25 bis 45 Euro je Wohnung und Monat oder rund 5 bis 8 Prozent der Kaltmiete. Zuschläge gelten für Einzelobjekte mit hohem Betreuungsaufwand, Stand: 2026-07-10.
| Modell | Marktübliche Spanne München | Hinweis |
|---|---|---|
| Mietverwaltung Mehrfamilienhaus, pauschal | rund 20 bis 40 Euro je Einheit und Monat | je mehr Einheiten, desto günstiger je Einheit |
| Mietverwaltung, prozentual | rund 5 bis 6 Prozent der Nettokaltmiete | bei Münchner Mieten oft teurer als die Pauschale, vergleichen lohnt |
| Sondereigentumsverwaltung (einzelne ETW) | rund 25 bis 45 Euro je Wohnung und Monat oder rund 5 bis 8 Prozent der Kaltmiete | kommt zur WEG-Verwaltung hinzu, die über das Hausgeld läuft |
| Sonderleistungen | nach Vertrag, etwa je Neuvermietung oder je Stunde | Leistungsverzeichnis prüfen: Was ist Grundleistung? |
Quelle der Spannen: Verbands- und Studiendaten 2025, ergänzt um eigene Marktbeobachtung München, Stand 2026-07-10. Konkrete Angebote sind objektbezogen.
Tragen Sie Einheiten und die gesamte monatliche Nettokaltmiete ein. Der Rechner zeigt die marktübliche Kostenspanne beider Abrechnungsmodelle.
Modellrechnung auf Basis marktüblicher Spannen, Stand 2026-07-10. Konkrete Honorare hängen von Objekt, Zustand und Leistungsumfang ab. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Der Vermieter. Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten und dürfen bei Wohnraum nicht auf die Mieter umgelegt werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung, bestätigt durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs). Das Honorar der Mietverwaltung muss also aus der Kaltmiete gedeckt sein. Umlagefähig sind nur die Betriebskosten des § 2 BetrKV, etwa Wasser, Heizung, Müllabfuhr oder Hausmeister ohne Verwaltungsanteil.
Modellhaft zur Steuer: Bei vermieteten Objekten sind Verwaltungskosten regelmäßig als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Wirtschaftlich reduziert das die Nettobelastung des Honorars deutlich. Die individuelle Einordnung übernimmt der Steuerberater, diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.
Wer zuständig ist, regelt die Rollenverteilung: Gegenüber dem Mieter bleibt der Vermieter Vertragspartner, die Verwaltung handelt in seinem Auftrag und in seinem Namen. Welche fünf Pflichten der Vermieter immer behält, steht im FAQ.
Deutlich einfacher als in der WEG: Der Verwaltervertrag ist ein normaler BGB-Vertrag, es gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen, häufig drei Monate zum Quartals- oder Jahresende. Es braucht keine Versammlung und keinen Beschluss, Sie entscheiden allein. Bei schweren Pflichtverletzungen kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht.
| Schritt | Was passiert | Hinweis |
|---|---|---|
| 1. Vertrag prüfen | Kündigungsfrist, Laufzeit, automatische Verlängerung nachlesen | Fristen notieren, Kündigungstermin planen |
| 2. Neue Verwaltung sichern | Angebote vergleichen: Leistungsverzeichnis, Honorar, Erreichbarkeit, Referenzen in München | hier unterstützt das kostenlose Erstkonzept von Kopp Real Estate |
| 3. Schriftlich kündigen | Kündigung fristgerecht und nachweisbar zustellen | Einschreiben oder Zustellung gegen Empfangsbestätigung |
| 4. Übergabe organisieren | Mietverträge, Mieterakten, Kautionsnachweise, Abrechnungen, Dienstleisterverträge, Schlüssel | Vollständigkeit per Protokoll quittieren |
| 5. Mieter informieren | Neue Ansprechpartner und Bankverbindung mitteilen | übernimmt üblicherweise die neue Verwaltung |
Ja, und das können Sie prüfen: Kopp Real Estate GmbH verwaltet selbst keine Objekte, gehört zu keiner Hausverwaltung und erhält keine Vorgaben, welche Verwaltung zu empfehlen ist. Für Sie als Vermieter sind Beratung, Erstkonzept und Vermittlung kostenlos, das Vergütungsmodell steht offen auf dieser Seite. Fünf Punkte, an denen Sie die Unabhängigkeit festmachen können:
| Kriterium | Eigene Suche | Mit Kopp Real Estate |
|---|---|---|
| Ansprache | Anfragen an viele Verwaltungen, ausgelastete Anbieter antworten oft gar nicht | Gezielte Ansprache von Verwaltungen, die zu Objektgröße und Anspruch passen und Kapazität haben |
| Marktüberblick | Pauschale, Prozentmodelle und Leistungsverzeichnisse schwer vergleichbar | Einordnung in die Münchner Marktspanne, Vergleich auf Leistungsebene |
| Zeitaufwand | Recherche, Anschreiben und Nachfassen über Wochen | Lage des Objekts plus E-Mail-Adresse genügen für den Start |
| Kosten | keine | keine, eine Vergütung trägt bei Erfolg der Verwaltungspartner |
| Entscheidung | bei Ihnen | bei Ihnen, unverändert |
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In drei Schritten: Sie nennen die Lage Ihres Objekts und Ihre E-Mail-Adresse, Kopp Real Estate erstellt ein kostenloses Erstkonzept per Mail und vermittelt anschließend eine passende, geprüfte Mietverwaltung. Das Erstkonzept enthält die marktübliche Kostenspanne für Ihr Objekt, den empfohlenen Leistungsumfang und die Kriterien für die Auswahl, abgestimmt auf Objektgröße und Ihre Ziele als Vermieter.
Die Beratung ist unabhängig: Kopp Real Estate GmbH ist Immobilien-Boutique in Unterhaching bei München und verwaltet selbst keine Objekte. Erstkonzept und Vermittlung sind für Eigentümer kostenlos und unverbindlich. Bei erfolgreicher Vermittlung kann Kopp Real Estate eine Vergütung vom Verwaltungspartner erhalten, die Auswahl richtet sich allein nach Eignung für Ihr Objekt.
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Ihr Objekt liegt außerhalb des Stadtgebiets? Mietverwaltung im Landkreis München
Kopp Real Estate GmbH ist eine inhabergeführte Immobilien-Boutique mit Sitz in Unterhaching bei München. Schwerpunkte sind Bewertung, Verkauf und Vermietung von Wohnungen, Häusern und Anlageimmobilien in München Süd, München Ost und im Landkreis München sowie die unabhängige Beratung von Eigentümern und Vermietern. Martin Kopp betreut jede Anfrage persönlich. Mehr auf der Seite Unternehmen.
Kopp Real Estate GmbH
Münchner Straße 66, 82008 Unterhaching
Telefon: 089 444 432 130
E-Mail: kontakt@kopp-re.de
Servicegebiet: München und Landkreis München
Erreichbar: Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr
Die Mietverwaltung bewirtschaftet ein Mietobjekt im Auftrag des Eigentümers, inklusive Mietern, Abrechnungen und Instandhaltung. Die WEG-Verwaltung verwaltet das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz und wird per Beschluss bestellt. Details auf der Seite WEG-Verwaltung in München.
Die Mietverwaltung für eine einzelne vermietete Eigentumswohnung innerhalb einer WEG. Sie kümmert sich um Mieter, Mieteinzug und Abrechnung dieser Wohnung und kommt zur WEG-Verwaltung hinzu, die das Gemeinschaftseigentum betreut.
Der Vermieter. Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten und bei Wohnraum nicht umlagefähig (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV). Das Honorar muss aus der Kaltmiete gedeckt werden, umlagefähig sind nur die Betriebskosten des § 2 BetrKV.
Modellhaft: Bei vermieteten Objekten sind Verwaltungskosten regelmäßig als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Das reduziert die Nettobelastung deutlich. Die individuelle Einordnung übernimmt der Steuerberater.
Kleine Objekte zahlen je Einheit mehr: In München sind bei drei Einheiten rund 30 bis 45 Euro je Einheit und Monat marktüblich, teils mit Mindestpauschale pro Objekt. Ein Vergleichsangebot über das Erstkonzept schafft Klarheit.
Wenn Zeitersparnis, saubere Abrechnungen, kürzerer Leerstand und marktgerechte Mieten mehr wert sind als das Honorar, ja. Bei mehreren Einheiten oder Distanz zum Objekt ist das fast immer der Fall. Bei einer einzelnen, unkomplizierten Wohnung kann Selbstverwaltung genügen.
Der Vermieter bleibt Vertragspartner des Mieters und trägt die Verantwortung für Instandhaltung der Mietsache, Verkehrssicherung, korrekte Betriebskostenabrechnung, Kautionsverwaltung und die Einhaltung des Mietrechts. Die Verwaltung erfüllt diese Pflichten in seinem Auftrag.
Nach den vertraglich vereinbarten Fristen, häufig drei Monate zum Quartals- oder Jahresende, schriftlich und nachweisbar. Bei schweren Pflichtverletzungen kommt die außerordentliche Kündigung in Betracht. Anders als in der WEG braucht es keinen Beschluss.
Für das Erstkonzept genügen Lage und Anzahl der Einheiten. Für konkrete Angebote der Verwaltungen kommen Mietaufstellung, Baujahr, Zustand und Besonderheiten wie Gewerbeeinheiten oder Aufzug dazu.
Sie darf nur im Rahmen ihrer Vollmacht handeln: keine Verträge oder Kündigungen außerhalb des vereinbarten Rahmens, keine Vermischung von Geldern, keine Entscheidungen über größere Investitionen ohne Freigabe des Eigentümers. Umfang und Grenzen regelt der Verwaltervertrag.
Über regelmäßiges Reporting, jährliche Abrechnungen mit Belegeinsicht und definierte Freigabegrenzen für Ausgaben. Seriöse Verwaltungen legen monatliche Auswertungen vor und beantworten Rückfragen kurzfristig. Diese Punkte gehören in den Vertrag.
Häufig ja, teils als Grundleistung, teils gegen Zusatzhonorar. Prüfen Sie das Leistungsverzeichnis. Für die reine Vermietung einzelner Wohnungen und Häuser in München ist auch Kopp Real Estate direkt der richtige Ansprechpartner.
Ja. Wer eine vermietete Eigentumswohnung besitzt, hat über das Hausgeld bereits eine WEG-Verwaltung und kann die Sondereigentumsverwaltung zusätzlich beauftragen, oft beim selben Anbieter. Das Erstkonzept berücksichtigt beide Ebenen.
Kosten, ein Stück Kontrollabgabe und die Abhängigkeit von der Qualität des Anbieters. Alle drei Punkte sind steuerbar: klares Leistungsverzeichnis, definierte Freigabegrenzen und Reporting-Pflichten im Vertrag, dazu eine sorgfältige Auswahl am Anfang.
Mit gezielter Ansprache meist innerhalb weniger Wochen. Viele Verwaltungen sind ausgelastet und reagieren auf anonyme Massenanfragen gar nicht. Die Vermittlung über einen lokalen Partner mit Marktkenntnis verkürzt den Weg deutlich.
Für Vermieter nichts: Erstkonzept und Vermittlung sind kostenlos und unverbindlich. Bei erfolgreicher Vermittlung kann Kopp Real Estate eine Vergütung vom Verwaltungspartner erhalten, das ist auf dieser Seite offengelegt und ändert nichts an den Auswahlkriterien.
Nein, bewusst nicht. Kopp Real Estate GmbH ist eine Immobilien-Boutique in Unterhaching bei München und verwaltet keine Objekte. Genau das sichert die Neutralität: Es gibt kein eigenes Verwaltungsgeschäft, in das Aufträge gelenkt werden könnten.
Über feste Auswahlkriterien: Leistungsverzeichnis, passende Objektgröße, freie Kapazität, Erreichbarkeit, Reporting-Qualität und Referenzen in München und im Landkreis. Wo mehrere Verwaltungen passen, werden mehrere benannt. Die Entscheidung treffen Sie.
Nein. Das Erstkonzept ist ein unverbindlicher Vorschlag. Sie können die vorgeschlagenen Verwaltungen prüfen, eigene Angebote danebenlegen und frei entscheiden. Einen Vertrag schließen Sie erst, wenn alles passt.
Ja. Kopp Real Estate sitzt selbst in Unterhaching, also im Landkreis München, und vermittelt dort genauso wie im Stadtgebiet: gleiche Kriterien, gleiches kostenloses Erstkonzept.
Fordern Sie das kostenlose Erstkonzept an: Lage des Objekts plus E-Mail-Adresse genügen. Sie erhalten die Kostenspanne, den empfohlenen Leistungsumfang und passende Verwaltungspartner, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
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