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WEG-Verwaltung in München finden oder wechseln

Die kurze Antwort: Eine WEG-Verwaltung kostet in München marktüblich rund 30 bis 50 Euro brutto je Einheit und Monat, kleine Gemeinschaften zahlen je Einheit mehr. Abberufen kann die Eigentümergemeinschaft ihren Verwalter jederzeit (§ 26 WEG), der Vertrag endet spätestens sechs Monate danach. Kopp Real Estate GmbH berät Eigentümergemeinschaften in München unabhängig und vermittelt eine passende, zertifizierte Hausverwaltung.

Fachlich verantwortlich: Martin Kopp, Kopp Real Estate GmbH in Unterhaching bei München. Kopp Real Estate verwaltet nicht selbst, sondern berät und vermittelt unabhängig. Rechtsstand: 2026-07-10. Diese Seite ist Orientierung, keine Rechtsberatung.

Direkt sprechen: 089 444 432 130

Ich will unsere Kosten prüfen Unsere WEG findet keinen Verwalter Ist das wirklich unabhängig?
Wohnanlage in München, unabhängige Beratung zur WEG-Verwaltung durch Kopp Real Estate
Ob 4 oder 80 Einheiten: Die passende WEG-Verwaltung entscheidet über Werterhalt und Ruhe in der Gemeinschaft.

Was macht eine WEG-Verwaltung?

Die WEG-Verwaltung führt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Sie setzt Beschlüsse um, erstellt Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, verwaltet Hausgeld und Erhaltungsrücklage und organisiert die Eigentümerversammlung. Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sie ist nicht zu verwechseln mit der Mietverwaltung für ein Haus im Alleineigentum, dazu mehr auf der Seite Mietverwaltung München.

AufgabenbereichWas konkret dazugehört
Kaufmännische VerwaltungWirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Hausgeld-Einzug, Mahnwesen, Kontoführung, Erhaltungsrücklage
Technische VerwaltungInstandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums, Handwerker-Steuerung, Angebotsvergleich, Notdienst
Rechtliche und organisatorische VerwaltungEigentümerversammlung, Beschluss-Sammlung, Umsetzung von Beschlüssen, Verträge der Gemeinschaft, Versicherungsfälle
KommunikationAnsprechpartner für Eigentümer, Beirat, Mieter der Eigentümer, Behörden und Versorger

Pflichten und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus §§ 27 und 28 WEG sowie dem Verwaltervertrag. Kontrolliert wird der Verwalter durch die Eigentümerversammlung und den Verwaltungsbeirat (§ 29 WEG).

Was kostet eine Hausverwaltung in München pro Monat?

Marktüblich sind in München rund 30 bis 50 Euro brutto je Einheit und Monat für die WEG-Verwaltung, bundesweit liegen Neuverträge laut Honorarstudie 2025 (CRES) bei rund 27 bis 42 Euro brutto je Einheit und Monat. München liegt mit Zuschlägen von rund 10 bis 20 Prozent über dem Bundesschnitt. Kleine Gemeinschaften zahlen je Einheit deutlich mehr, oft gelten Mindestpauschalen pro Objekt. Konkrete Angebote sind immer objektbezogen, Stand: 2026-07-10.

ObjektgrößeMarktübliche Spanne je Einheit und Monat (brutto)Einordnung
3 bis 9 Einheiten (kleine WEG)rund 40 bis 60 Euro, teils Mindestpauschale pro Objekthoher Grundaufwand verteilt sich auf wenige Einheiten
10 bis 30 Einheitenrund 32 bis 48 Eurohäufigste Größenklasse in München
über 30 Einheitenrund 28 bis 40 EuroSkaleneffekte, oft individuell verhandelt
Sonderleistungennach Vertrag, etwa je Stunde oder je Vorgangzum Beispiel Belegprüfung vor Ort, außerordentliche Versammlung, Baubegleitung

Quelle der Spannen: Honorarstudie 2025 (CRES) und VDIV-Verbandsdaten, ergänzt um eigene Marktbeobachtung München, Stand 2026-07-10. Das Verwalterhonorar ist Teil des Hausgelds, macht davon aber nur einen kleinen Teil aus.

Kosten-Check: Zahlt Ihre WEG zu viel?

Tragen Sie die Zahl der Einheiten und das aktuelle Verwalterhonorar ein. Der Check ordnet Ihre Kosten in die Münchner Marktspanne ein.

Modellhafte Einordnung auf Basis marktüblicher Spannen, Stand 2026-07-10. Ob ein Honorar angemessen ist, hängt vom Leistungsumfang, Zustand und Aufwand des Objekts ab. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wie wechselt unsere WEG die Hausverwaltung?

Die Eigentümergemeinschaft kann den Verwalter jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einfacher Mehrheit abberufen (§ 26 Abs. 3 WEG). Der Verwaltervertrag endet dann kraft Gesetzes spätestens sechs Monate nach der Abberufung, unabhängig von der vereinbarten Laufzeit. Diese Regel gilt seit der WEG-Reform vom 01.12.2020 und macht den Wechsel deutlich einfacher, als viele Gemeinschaften glauben.

SchrittWas passiertRechtsgrundlage / Hinweis
1. Unzufriedenheit dokumentierenMängel sammeln: verspätete Abrechnungen, nicht umgesetzte Beschlüsse, fehlende ErreichbarkeitGrundlage für die Entscheidung, kein wichtiger Grund nötig
2. Angebote neuer Verwaltungen einholenLeistungsumfang, Honorar, Referenzen und Zertifizierung vergleichen, idealerweise vor der Abberufunghier unterstützt Kopp Real Estate mit dem kostenlosen Erstkonzept
3. Tagesordnungspunkt beantragenAbberufung, Kündigung des Verwaltervertrags und Neubestellung auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung setzenüber Verwalter oder Beirat, Frist der Einladung beachten
4. Beschlüsse fassenEinzeln abstimmen: Abberufung, Vertragskündigung zum nächstmöglichen Termin, Bestellung der neuen Verwaltung, Abschluss des neuen Vertragseinfache Mehrheit, § 26 WEG
5. Übergabe organisierenBeschluss-Sammlung, Abrechnungen, Verträge, Konten, Schlüssel und Unterlagen an die neue VerwaltungHerausgabepflicht des alten Verwalters

Realistisch dauert ein geordneter Wechsel in München zwei bis vier Monate, vom ersten Angebot bis zur vollständigen Übergabe. Wichtig: erst die neue Verwaltung sichern, dann abberufen. Sonst steht die Gemeinschaft ohne Verwalter da.

Worauf Eigentümergemeinschaften beim Wechsel achten sollten

  1. Reihenfolge: Neubestellung und Abberufung in derselben Versammlung beschließen, damit keine verwalterlose Lücke entsteht.
  2. Vertragsende sauber regeln: Kündigung zum nächstmöglichen Termin beschließen, die Sechs-Monats-Grenze des § 26 Abs. 3 WEG gilt als Obergrenze.
  3. Vollständige Übergabe einfordern: Beschluss-Sammlung, Originalunterlagen, Kontovollmachten und laufende Vorgänge schriftlich quittieren.
  4. Leistungsverzeichnis vergleichen, nicht nur den Preis: Was ist Grundleistung, was kostet extra?
  5. Zertifizierung und Kapazität der neuen Verwaltung prüfen: Wer betreut das Objekt konkret, wie schnell werden Anfragen beantwortet?

Wann ist eine Hausverwaltung zertifiziert?

Zertifizierter Verwalter darf sich nennen, wer die Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer bestanden hat und damit rechtliche, kaufmännische und technische Kenntnisse nachweist (§ 26a WEG). Seit dem 01.12.2023 hat jeder einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gehört damit zur ordnungsmäßigen Verwaltung.

RegelInhalt
ZertifizierungIHK-Prüfung nach § 26a WEG, alternativ gleichgestellte Qualifikationen wie Volljurist, Immobilienkaufmann oder geprüfter Immobilienfachwirt
Anspruch der Eigentümerseit 01.12.2023 kann jeder Eigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen
Ausnahme kleine WEGbei weniger als neun Sondereigentumsrechten und einem Eigentümer als Verwalter entfällt die Pflicht, wenn weniger als ein Drittel der Eigentümer die Zertifizierung verlangt
Bestelldauerhöchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 1 WEG)

Bei der Vermittlung durch Kopp Real Estate ist die Zertifizierung nach § 26a WEG ein festes Auswahlkriterium, zusammen mit Erreichbarkeit, Referenzobjekten in München und freien Kapazitäten.

Warum finden kleine WEGs in München kaum noch eine Verwaltung?

Weil viele Verwaltungen keine kleinen Objekte mehr annehmen: Laut VDIV-Branchenbarometer 2025 lehnen 14,0 Prozent der Immobilienverwaltungen neue Wohnungseigentümergemeinschaften grundsätzlich ab, 42,1 Prozent haben Mindestobjektgrößen eingeführt. Dazu kommen Fachkräftemangel, volle Bestände und Preisanpassungen: Für 2025 planten die Verwaltungen im Schnitt 12,4 Prozent höhere Honorare, bei kleinen Objekten bis 17,4 Prozent. Verwalterlose Gemeinschaften nehmen zu.

Das Problem

Gerade WEGs mit 4 bis 12 Einheiten schreiben Dutzende Verwaltungen an und bekommen Absagen oder gar keine Antwort. Der Aufwand je Einheit ist für Verwaltungen bei kleinen Objekten am höchsten.

Die Folge

Ohne Verwalter geraten Jahresabrechnung, Beschlussumsetzung und Instandhaltung ins Stocken. Das gefährdet den Wert jeder einzelnen Wohnung in der Gemeinschaft.

Der Ausweg

Gezielte Ansprache statt Massenanfrage: Kopp Real Estate kennt Verwaltungen in München und im Landkreis, die zu Größe, Zustand und Anspruch des Objekts passen und Kapazität haben.

Für Eigentümer, die zugleich vermieten, lohnt der Blick auf die Mietverwaltung in München: Beide Verwaltungsarten lassen sich beim selben Partner bündeln.

Ist Kopp Real Estate wirklich unabhängig?

Ja, und das können Sie prüfen: Kopp Real Estate GmbH verwaltet selbst keine Objekte, gehört zu keiner Hausverwaltung und erhält keine Vorgaben, welche Verwaltung zu empfehlen ist. Für Ihre WEG sind Beratung, Erstkonzept und Vermittlung kostenlos, das Vergütungsmodell steht offen auf dieser Seite. Fünf Punkte, an denen Sie die Unabhängigkeit festmachen können:

  1. Kein eigenes Verwaltungsgeschäft: Kopp Real Estate tritt nie selbst als Ihr Verwalter an. Es gibt kein Eigeninteresse, Aufträge ins eigene Haus zu lenken.
  2. Keine Bindung an einen Anbieter: keine Konzernzugehörigkeit, keine Eigenmarke, keine Exklusivvereinbarung mit einer einzelnen Verwaltung.
  3. Feste Auswahlkriterien: Zertifizierung nach § 26a WEG, passende Objektgröße, freie Kapazität, Erreichbarkeit und Referenzen in München und im Landkreis.
  4. Offen gelegte Vergütung: Bei erfolgreicher Vermittlung kann Kopp Real Estate eine Vergütung vom Verwaltungspartner erhalten. Das steht sichtbar auf dieser Seite statt im Kleingedruckten und ändert nichts an den Kriterien.
  5. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen: Das Erstkonzept ist unverbindlich. Bestellt wird die neue Verwaltung ausschließlich durch Beschluss Ihrer Eigentümerversammlung.

Selbst suchen oder mit unabhängigem Berater?

KriteriumEigene SucheMit Kopp Real Estate
AnspracheMassenanfragen an Dutzende Verwaltungen, gerade kleine WEGs bekommen Absagen oder keine AntwortGezielte Ansprache von Verwaltungen, die zu Größe und Zustand des Objekts passen und Kapazität haben
MarktüberblickHonorare und Leistungsverzeichnisse schwer vergleichbarEinordnung in die Münchner Marktspanne, Vergleich auf Leistungsebene
ZeitaufwandRecherche, Anschreiben und Nachfassen über WochenLage der WEG plus E-Mail-Adresse genügen für den Start
Kostenkeinekeine, eine Vergütung trägt bei Erfolg der Verwaltungspartner
Entscheidungbei Ihrer Eigentümerversammlungbei Ihrer Eigentümerversammlung, unverändert

089 444 432 130

Wie hilft Kopp Real Estate bei der Verwaltersuche?

In drei Schritten: Sie nennen die Lage Ihrer WEG und Ihre E-Mail-Adresse, Kopp Real Estate erstellt ein kostenloses Erstkonzept per Mail und vermittelt anschließend eine passende, geprüfte Hausverwaltung. Das Erstkonzept enthält eine Einordnung der marktüblichen Kosten für Ihr Objekt, den empfohlenen Fahrplan für Wechsel oder Neubestellung und die Kriterien, nach denen die Verwaltung ausgewählt werden sollte.

Die Beratung ist unabhängig: Kopp Real Estate GmbH ist Immobilien-Boutique in Unterhaching bei München und verwaltet selbst keine Objekte. Erstkonzept und Vermittlung sind für Eigentümer und Gemeinschaften kostenlos und unverbindlich. Bei erfolgreicher Vermittlung kann Kopp Real Estate eine Vergütung vom Verwaltungspartner erhalten, die Auswahl richtet sich allein nach Eignung für Ihr Objekt.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung der Anfrage zu. Details in der Datenschutzerklärung.

Lieber sofort sprechen? 089 444 432 130

Ihre WEG liegt außerhalb des Stadtgebiets? WEG-Verwaltung im Landkreis München

Für wen ist die Vermittlung geeignet?

Das Erstkonzept passt, wenn

  • Ihre WEG in München oder im Landkreis München liegt und eine neue Verwaltung sucht oder wechseln will,
  • Ihre Gemeinschaft klein ist und auf eigene Anfragen Absagen oder keine Antworten bekommt,
  • Beirat oder Eigentümer den Wechsel rechtssicher vorbereiten wollen, bevor abberufen wird,
  • ein Neubau oder eine Aufteilung ansteht und die Erstbestellung des Verwalters bevorsteht.

Sie brauchen uns nicht, wenn

  • Ihre Gemeinschaft mit der aktuellen Verwaltung zufrieden ist und nur das Honorar drücken will,
  • die WEG außerhalb des Großraums München liegt, dort fehlt uns die lokale Partnerkenntnis,
  • Sie eine reine Rechtsberatung zu einem laufenden Streit suchen, das ist Aufgabe eines Fachanwalts für Wohnungseigentumsrecht,
  • Ihre Gemeinschaft sich bewusst selbst verwaltet und damit gut fährt.

Wer steht hinter dieser Seite?

Kopp Real Estate GmbH ist eine inhabergeführte Immobilien-Boutique mit Sitz in Unterhaching bei München. Schwerpunkte sind Bewertung, Verkauf und Vermietung von Wohnungen, Häusern und Anlageimmobilien in München Süd, München Ost und im Landkreis München sowie die unabhängige Beratung von Eigentümern und Eigentümergemeinschaften. Martin Kopp betreut jede Anfrage persönlich. Mehr auf der Seite Unternehmen.

Kopp Real Estate GmbH
Münchner Straße 66, 82008 Unterhaching
Telefon: 089 444 432 130
E-Mail: kontakt@kopp-re.de
Servicegebiet: München und Landkreis München
Erreichbar: Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr

Häufige Fragen zur WEG-Verwaltung in München

Ist eine Hausverwaltung für die WEG Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung einer externen Verwaltung besteht nicht, die Gemeinschaft kann sich selbst verwalten. Aber: Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen, sie gehört seit dem 01.12.2023 zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6, § 26a WEG).

Was kostet eine Hausverwaltung für 3 Parteien?

Kleine Gemeinschaften zahlen je Einheit am meisten, in München marktüblich rund 40 bis 60 Euro brutto je Einheit und Monat, oft mit Mindestpauschale pro Objekt. Viele Verwaltungen nehmen so kleine Objekte gar nicht mehr an, hier hilft die gezielte Vermittlung.

Was passiert, wenn die WEG keinen Verwalter hat?

Die Gemeinschaft bleibt rechtsfähig, wird dann aber durch alle Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten (§ 9b WEG). Ohne Verwalter geraten Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Hausgeld-Einzug und Instandhaltung ins Stocken, Banken und Versorger verlangen klare Vertretungsverhältnisse. Jeder Eigentümer kann die Bestellung eines Verwalters verlangen und notfalls gerichtlich durchsetzen.

Wer kontrolliert den Hausverwalter?

Die Eigentümerversammlung als oberstes Organ und der Verwaltungsbeirat (§ 29 WEG), der Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung prüft. Jeder Eigentümer hat zudem das Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen und Belege.

Was darf ein Verwalter nicht?

Der Verwalter darf nicht ohne Beschlussgrundlage über Maßnahmen entscheiden, die über die ordnungsmäßige Erhaltung und Maßnahmen untergeordneter Bedeutung hinausgehen (§ 27 WEG). Eigenmächtige bauliche Veränderungen, das Vermischen von Gemeinschaftsgeldern mit eigenem Vermögen und Geschäfte im Eigeninteresse sind unzulässig.

Wann macht sich ein Hausverwalter strafbar?

Etwa bei Untreue, wenn er Gelder der Gemeinschaft zweckwidrig verwendet, bei Betrug oder Urkundenfälschung. Pflichtverletzungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle führen zu Schadensersatzansprüchen der Gemeinschaft und sind ein sachlicher Grund, den Wechsel einzuleiten.

Kann ein einzelner Eigentümer gegen die Hausverwaltung vorgehen?

Ja. Jeder Eigentümer hat Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung und kann Beschlüsse der Versammlung anfechten oder eine Beschlussersetzung bei Gericht beantragen (§ 44 WEG). Der direkte Weg führt aber meist über Beirat und Versammlung: Abberufung ist jederzeit mit einfacher Mehrheit möglich.

Können sich Eigentümer selbst verwalten?

Ja, besonders in kleinen Gemeinschaften kommt das vor. Es erfordert Zeit, kaufmännische Sorgfalt und Kenntnis des WEG-Rechts, etwa für Abrechnung, Versammlung und Beschluss-Sammlung. Verlangt auch nur ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter, ist die Selbstverwaltung durch einen Eigentümer in kleinen WEGs nicht mehr ausreichend.

Wie lange darf ein WEG-Verwalter bestellt werden?

Höchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 1 WEG). Eine Wiederbestellung ist per Beschluss möglich, frühestens ein Jahr vor Ablauf.

Wie schnell kann unsere WEG die Verwaltung wechseln?

Rechtlich sofort: Die Abberufung ist jederzeit mit einfacher Mehrheit möglich, der Vertrag endet spätestens sechs Monate danach (§ 26 Abs. 3 WEG). Praktisch dauert ein geordneter Wechsel inklusive Angebotsvergleich, Versammlung und Übergabe in München meist zwei bis vier Monate.

Welche Unterlagen muss der alte Verwalter übergeben?

Alle Verwaltungsunterlagen der Gemeinschaft: Beschluss-Sammlung, Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne, Verträge, Versicherungspolicen, Kontounterlagen, Schlüssel und laufende Vorgänge. Die Übergabe sollte mit Protokoll und Vollständigkeitsliste quittiert werden.

Ist ein Hausgeld von 500 Euro im Monat hoch?

Das kommt auf Wohnungsgröße, Rücklagenzuführung und Leistungen an: In München sind bei größeren Wohnungen mit Aufzug, Tiefgarage und solider Rücklage 500 Euro nicht ungewöhnlich. Das Verwalterhonorar macht davon nur einen kleinen Teil aus, meist unter zehn Prozent. Auffällig hohes Hausgeld ist ein Anlass, Wirtschaftsplan und Abrechnung prüfen zu lassen.

Sind die Kosten der Hausverwaltung steuerlich absetzbar?

Modellhaft gilt: Wer seine Wohnung vermietet, kann Verwaltungskosten regelmäßig als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen. Selbstnutzer können Anteile haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus der Hausgeldabrechnung geltend machen (§ 35a EStG). Die individuelle Prüfung gehört zum Steuerberater.

Was sind die Nachteile einer externen Hausverwaltung?

Kosten, Abhängigkeit von der Qualität des Anbieters und teils lange Reaktionszeiten bei überlasteten Verwaltungen. Alle drei Punkte sind steuerbar: durch sorgfältige Auswahl, ein klares Leistungsverzeichnis und definierte Reaktionszeiten im Verwaltervertrag. Genau dafür ist das Erstkonzept da.

Wie viel verdient ein Hausverwalter im Monat?

Das Gehalt angestellter Verwalter variiert nach Erfahrung, Region und Bestand. Für Ihre Entscheidung als WEG ist das Honorar der Verwaltung relevanter: je Einheit und Monat kalkuliert, in München marktüblich rund 30 bis 50 Euro brutto, plus vertraglich geregelte Sonderleistungen.

Welche Hausverwaltungen gibt es in München?

Der Münchner Markt reicht von Ein-Personen-Büros bis zu Verwaltungen mit zehntausenden Einheiten. Entscheidend ist nicht der Name, sondern die Passung: Objektgröße, Spezialisierung, Kapazität, Zertifizierung nach § 26a WEG und Erreichbarkeit. Das Erstkonzept von Kopp Real Estate benennt die Kriterien und schlägt passende Partner vor.

Prüft Kopp Real Estate auch unseren bestehenden Verwaltervertrag?

Im Rahmen des Erstkonzepts wird der bestehende Vertrag wirtschaftlich eingeordnet: Honorar, Leistungsumfang und Laufzeit im Vergleich zur Münchner Marktspanne. Die rechtliche Prüfung einzelner Klauseln übernimmt bei Bedarf ein Fachanwalt.

Was kostet die Beratung durch Kopp Real Estate?

Für Eigentümer und Gemeinschaften nichts: Erstkonzept und Vermittlung sind kostenlos und unverbindlich. Bei erfolgreicher Vermittlung kann Kopp Real Estate eine Vergütung vom Verwaltungspartner erhalten, das ist auf dieser Seite offengelegt und ändert nichts an den Auswahlkriterien.

Ist Kopp Real Estate selbst eine Hausverwaltung?

Nein, bewusst nicht. Kopp Real Estate GmbH ist eine Immobilien-Boutique in Unterhaching bei München und verwaltet keine Objekte. Genau das sichert die Neutralität: Es gibt kein eigenes Verwaltungsgeschäft, in das Aufträge gelenkt werden könnten.

Wie stellt Kopp Real Estate die Neutralität der Empfehlung sicher?

Über feste Auswahlkriterien: Zertifizierung nach § 26a WEG, passende Objektgröße, freie Kapazität, Erreichbarkeit und Referenzen in München und im Landkreis. Wo mehrere Verwaltungen passen, werden mehrere benannt. Die Entscheidung trifft allein die Eigentümerversammlung.

Muss unsere WEG die vorgeschlagene Verwaltung nehmen?

Nein. Das Erstkonzept ist ein unverbindlicher Vorschlag. Ihre Gemeinschaft kann die vorgeschlagenen Verwaltungen prüfen, eigene Angebote danebenlegen und frei entscheiden. Bestellt wird ausschließlich per Beschluss der Eigentümerversammlung.

Hilft Kopp Real Estate auch im Landkreis München?

Ja. Kopp Real Estate sitzt selbst in Unterhaching, also im Landkreis München, und vermittelt dort genauso wie im Stadtgebiet: gleiche Kriterien, gleiches kostenloses Erstkonzept.

Was ist der nächste Schritt?

Fordern Sie das kostenlose Erstkonzept an: Lage der WEG plus E-Mail-Adresse genügen. Sie erhalten die Kosteneinordnung, den Wechsel-Fahrplan und passende Verwaltungspartner, bevor Ihre Gemeinschaft irgendetwas beschließt.

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