Die kurze Antwort: Eine WEG-Verwaltung kostet in München und im Landkreis München marktüblich rund 30 bis 50 Euro brutto je Einheit und Monat, kleine Gemeinschaften zahlen je Einheit mehr. Abberufen kann die Eigentümergemeinschaft ihren Verwalter jederzeit (§ 26 WEG). Kopp Real Estate GmbH sitzt selbst in Unterhaching im Landkreis, berät unabhängig und vermittelt zertifizierte Hausverwaltungen in der Stadt München und in allen 29 Gemeinden des Landkreises.
Fachlich verantwortlich: Martin Kopp, Kopp Real Estate GmbH, Münchner Straße 66, Unterhaching. Kopp Real Estate verwaltet nicht selbst, sondern berät und vermittelt unabhängig. Rechtsstand: 2026-07-19. Diese Seite ist Orientierung, keine Rechtsberatung.
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Die WEG-Verwaltung führt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Hausgeld, Erhaltungsrücklage, Eigentümerversammlung und die Umsetzung der Beschlüsse. Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die Pflichten ergeben sich aus §§ 27 und 28 WEG und dem Verwaltervertrag. Kontrolliert wird der Verwalter durch Eigentümerversammlung und Verwaltungsbeirat (§ 29 WEG).
Nicht zu verwechseln: Für ein vermietetes Haus im Alleineigentum ist die Mietverwaltung im Landkreis München zuständig. Alle Details zu Aufgaben und Rechtsrahmen der WEG-Verwaltung stehen auf der Seite WEG-Verwaltung in München, sie gelten im Landkreis genauso.
Im Landkreis München gilt die Spanne des Großraums München: marktüblich rund 30 bis 50 Euro brutto je Einheit und Monat, kleine Gemeinschaften zahlen je Einheit deutlich mehr. Bundesweit liegen Neuverträge laut Honorarstudie 2025 (CRES) bei rund 27 bis 42 Euro brutto je Einheit und Monat, der Großraum München liegt darüber. Einordnung auf Basis CRES 2025, VDIV-Verbandsdaten und eigener Marktbeobachtung, Stand: 2026-07-15.
| Objektgröße | Marktübliche Spanne je Einheit und Monat (brutto) | Einordnung |
|---|---|---|
| 3 bis 9 Einheiten (kleine WEG) | rund 40 bis 60 Euro, teils Mindestpauschale pro Objekt | hoher Grundaufwand verteilt sich auf wenige Einheiten |
| 10 bis 30 Einheiten | rund 32 bis 48 Euro | häufige Größenklasse in den Landkreisgemeinden |
| über 30 Einheiten | rund 28 bis 40 Euro | Skaleneffekte, oft individuell verhandelt |
| Sonderleistungen | nach Vertrag, etwa je Stunde oder je Vorgang | zum Beispiel Belegprüfung vor Ort, außerordentliche Versammlung |
Tragen Sie die Zahl der Einheiten und das aktuelle Verwalterhonorar ein. Der Check ordnet Ihre Kosten in die marktübliche Spanne des Großraums München ein.
Modellhafte Einordnung auf Basis marktüblicher Spannen, Stand 2026-07-15. Ob ein Honorar angemessen ist, hängt vom Leistungsumfang, Zustand und Aufwand des Objekts ab. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Weil zur allgemeinen Knappheit die Fläche dazukommt: Laut VDIV-Branchenbarometer 2025 lehnen 14,0 Prozent der Immobilienverwaltungen neue Wohnungseigentümergemeinschaften grundsätzlich ab, 42,1 Prozent haben Mindestobjektgrößen. Im Landkreis verschärfen Anfahrtszeiten, Streulagen und fehlende Handwerkernetze vor Ort die Auswahl zusätzlich. Viele Verwaltungen kalkulieren Objekte außerhalb ihres Kerngebiets schlicht nicht mehr ein.
WEGs mit 4 bis 12 Einheiten in Gemeinden wie Aying, Sauerlach oder Baierbrunn schreiben Dutzende Verwaltungen an und bekommen Absagen oder keine Antwort. Für Verwaltungen ohne Präsenz im Teilraum rechnet sich das Objekt nicht.
Ohne Verwalter geraten Jahresabrechnung, Beschlussumsetzung und Instandhaltung ins Stocken. Das gefährdet den Wert jeder einzelnen Wohnung, gerade bei älteren Anlagen mit Sanierungsbedarf.
Gezielte Ansprache statt Massenanfrage: Kopp Real Estate sitzt selbst im Landkreis und kennt Verwaltungen, die den jeweiligen Teilraum aktiv betreuen und Kapazität haben.
Alle 29 Städte und Gemeinden des Landkreises München, von Aying bis Unterschleißheim. Der Landkreis München ist mit 354.396 Einwohnern (Stand 31.12.2024, Bayerisches Landesamt für Statistik) der bevölkerungsreichste Landkreis Bayerns. Kopp Real Estate sitzt in Unterhaching und ordnet jede Anfrage dem passenden Teilraum zu:
| Teilraum | Gemeinden |
|---|---|
| Süden | Unterhaching, Taufkirchen, Oberhaching, Sauerlach, Brunnthal, Aying |
| Osten | Ottobrunn, Neubiberg, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Putzbrunn, Grasbrunn, Haar |
| Nordosten | Aschheim, Feldkirchen, Kirchheim bei München |
| Norden | Garching bei München, Unterschleißheim, Oberschleißheim, Ismaning, Unterföhring |
| Würmtal / Westen | Planegg, Gräfelfing, Neuried |
| Isartal | Grünwald, Pullach im Isartal, Baierbrunn, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting |
Für Eigentümergemeinschaften im Stadtgebiet: WEG-Verwaltung in München finden oder wechseln.
Die kurze Antwort: Ja. Kopp Real Estate berät Eigentümergemeinschaften in der Stadt München genauso wie im Landkreis, mit demselben kostenlosen Erstkonzept und derselben unabhängigen Vermittlung zertifizierter Verwaltungen. Auch in München sind rund 30 bis 50 Euro brutto je Einheit und Monat marktüblich (Stand: 2026-07-19).
In der Stadt ist die Auswahl an Verwaltungen größer als im Umland, das Grundproblem bleibt gleich: Kleine Gemeinschaften mit 4 bis 12 Einheiten erhalten auf Anfragen oft Absagen, weil viele Verwaltungen Mindestobjektgrößen ansetzen (VDIV-Branchenbarometer 2025). Der Unterschied liegt in der Auswahllogik: In München zählen Kapazität und Spezialisierung der Verwaltung, im Landkreis zusätzlich Anfahrt, Notdienst und Handwerkernetz vor Ort.
Alle Details für das Stadtgebiet mit Kostentabelle und Wechsel-Fahrplan: WEG-Verwaltung in München finden oder wechseln. Liegt Ihre WEG im Umland, sind Sie auf dieser Seite richtig.
Die Eigentümergemeinschaft kann den Verwalter jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einfacher Mehrheit abberufen (§ 26 Abs. 3 WEG), der Vertrag endet spätestens sechs Monate danach. Der geordnete Weg: erst Angebote und Erstkonzept einholen, dann in einer Versammlung Abberufung, Vertragskündigung, Neubestellung und neuen Vertrag beschließen, zuletzt die Übergabe quittieren. Realistisch dauert das zwei bis vier Monate.
Wichtig ist die Reihenfolge: erst die neue Verwaltung sichern, dann abberufen, sonst steht die Gemeinschaft ohne Verwalter da. Den ausführlichen Fünf-Schritte-Fahrplan mit Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Seite WEG-Verwaltung in München, er gilt im Landkreis unverändert.
Ja, und das können Sie prüfen: Kopp Real Estate GmbH verwaltet selbst keine Objekte, gehört zu keiner Hausverwaltung und erhält keine Vorgaben, welche Verwaltung zu empfehlen ist. Für Ihre WEG sind Beratung, Erstkonzept und Vermittlung kostenlos, das Vergütungsmodell steht offen auf dieser Seite. Fünf Punkte, an denen Sie die Unabhängigkeit festmachen können:
In drei Schritten: Sie nennen die Gemeinde Ihrer WEG und Ihre E-Mail-Adresse, Kopp Real Estate erstellt ein kostenloses Erstkonzept per Mail und vermittelt anschließend eine passende, zertifizierte Hausverwaltung. Das Erstkonzept enthält die Kosteneinordnung für Ihr Objekt, den empfohlenen Fahrplan für Wechsel oder Neubestellung und die Auswahlkriterien, abgestimmt auf Ihre Lage im Stadtgebiet oder Ihren Teilraum im Landkreis.
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Kopp Real Estate GmbH ist eine inhabergeführte Immobilien-Boutique mit Sitz in Unterhaching, mitten im Landkreis München. Schwerpunkte sind Bewertung, Verkauf und Vermietung von Wohnungen, Häusern und Anlageimmobilien in München Süd, München Ost und im Landkreis München sowie die unabhängige Beratung von Eigentümern und Eigentümergemeinschaften. Martin Kopp betreut jede Anfrage persönlich. Mehr über die lokale Verankerung: Immobilienmakler Unterhaching und Unternehmen.
Kopp Real Estate GmbH
Münchner Straße 66, 82008 Unterhaching
Telefon: 089 444 432 130
E-Mail: kontakt@kopp-re.de
Servicegebiet: Landkreis München und Stadt München
Erreichbar: Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr
Marktüblich rund 30 bis 50 Euro brutto je Einheit und Monat, wie im gesamten Großraum München. Kleine Gemeinschaften zahlen je Einheit mehr, oft mit Mindestpauschale pro Objekt. Konkrete Angebote sind objektbezogen, Stand: 2026-07-15.
Je Einheit am meisten: marktüblich rund 40 bis 60 Euro brutto je Einheit und Monat, teils mit Mindestpauschale pro Objekt. Viele Verwaltungen nehmen so kleine Objekte gar nicht mehr an, gerade außerhalb der Stadt hilft die gezielte Vermittlung.
Laut VDIV-Branchenbarometer 2025 lehnen 14,0 Prozent der Immobilienverwaltungen neue Wohnungseigentümergemeinschaften grundsätzlich ab, 42,1 Prozent haben Mindestobjektgrößen. Bei kleinen Objekten im Umland kommen Anfahrtszeiten und fehlende Handwerkernetze vor Ort dazu, der Aufwand je Einheit ist dort am höchsten.
Ja, wenn Kapazität und Anfahrt passen. Entscheidend ist, dass die Verwaltung Objekte in Ihrer Gemeinde wirtschaftlich betreuen kann: Notdienst, Handwerker vor Ort und Erreichbarkeit für Beirat und Eigentümer. Genau das prüft Kopp Real Estate bei der Auswahl.
Die Rechtslage ist bundesweit gleich: Jeder Wohnungseigentümer kann die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG verlangen, das gehört seit dem 01.12.2023 zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Bei der Vermittlung ist die Zertifizierung festes Auswahlkriterium.
Rechtlich sofort: Die Abberufung ist jederzeit mit einfacher Mehrheit möglich, der Vertrag endet spätestens sechs Monate danach (§ 26 Abs. 3 WEG). Praktisch dauert ein geordneter Wechsel inklusive Angebotsvergleich, Versammlung und Übergabe meist zwei bis vier Monate.
Die Gemeinschaft bleibt rechtsfähig und wird durch alle Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten (§ 9b WEG). Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Instandhaltung geraten ins Stocken. Jeder Eigentümer kann die Bestellung eines Verwalters verlangen, die gezielte Vermittlung ist der schnellere Weg.
Für Eigentümer und Gemeinschaften nichts: Erstkonzept und Vermittlung sind kostenlos und unverbindlich. Bei erfolgreicher Vermittlung kann Kopp Real Estate eine Vergütung vom Verwaltungspartner erhalten, das ist auf dieser Seite offengelegt und ändert nichts an den Auswahlkriterien.
Nein, bewusst nicht. Kopp Real Estate GmbH ist eine Immobilien-Boutique in Unterhaching und verwaltet keine Objekte. Genau das sichert die Neutralität: Es gibt kein eigenes Verwaltungsgeschäft, in das Aufträge gelenkt werden könnten.
Ja, von Aying bis Unterschleißheim. Der Sitz in Unterhaching liegt selbst im Landkreis, die Partnerkenntnis deckt alle Teilräume ab: Süden, Osten, Nordosten, Norden, Würmtal und Isartal.
Ja. Bei Neubau oder Aufteilung wird der erste Verwalter für höchstens drei Jahre bestellt (§ 26 Abs. 1 WEG). Das Erstkonzept benennt passende, zertifizierte Verwaltungen und die Punkte, die im ersten Verwaltervertrag geregelt sein sollten.
Ja. Die Beratung deckt die Stadt München und alle 29 Gemeinden des Landkreises ab. Für das Stadtgebiet gibt es zusätzlich eine eigene Detailseite mit Kosten-Check und Wechsel-Fahrplan: WEG-Verwaltung in München finden oder wechseln.
In der Stadt München sind wie im Landkreis rund 30 bis 50 Euro brutto je Einheit und Monat marktüblich, kleine Gemeinschaften zahlen je Einheit mehr, oft gelten Mindestpauschalen pro Objekt (Stand: 2026-07-19). Eine Kostentabelle nach Objektgröße steht auf der Seite WEG-Verwaltung in München.
Nein. Die Rechtslage ist identisch: Die Eigentümergemeinschaft kann ihren Verwalter jederzeit abberufen (§ 26 WEG). Unterschiede gibt es nur bei der Anbieterauswahl. In der Stadt zählen Kapazität und Spezialisierung der Verwaltung, im Landkreis zusätzlich Anfahrt und Handwerkernetz.
Fordern Sie das kostenlose Erstkonzept an: Gemeinde der WEG plus E-Mail-Adresse genügen. Sie erhalten die Kosteneinordnung, den Wechsel-Fahrplan und passende Verwaltungspartner für Ihren Teilraum, bevor Ihre Gemeinschaft irgendetwas beschließt.
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