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Tippgeber-Kooperation für Hausverwaltungen München | Kopp Real Estate
Exklusiv für Hausverwaltungen in München

30 % von unserer Provision.
Für Ihren Tipp.

Ein Eigentümer in Ihrem Bestand will verkaufen? Stellen Sie den Kontakt her oder geben Sie unsere Unterlagen weiter – wir übernehmen den kompletten Verkauf. Sie erhalten 30 % unserer Gesamtprovision. Rein erfolgsbasiert.

Was Sie tun – mehr nicht
1
Persönliches Intro: Stellen Sie uns dem Eigentümer kurz vor – telefonisch, per Mail oder beim nächsten Kontakt.
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Oder: Material weitergeben. Legen Sie unsere Checklisten oder Bewertungsflyer bei.
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Oder einfach Hinweis geben: Nennen Sie dem Eigentümer unsere Telefonnummer oder Website. Wir erledigen den Rest.
Rechenbeispiel · 3-Zi.-ETW München

So viel bringt ein einziger Tipp

Verkaufspreis ETW 750.000 €
Käuferprovision (3 % netto) 22.500 €
Verkäuferprovision (3 % netto) 22.500 €
Gesamtprovision Kopp (netto) 45.000 €
Ihre 30 % Tippgeberprovision 13.500 €
5 Tipps pro Jahr = 67.500 € zusätzlicher Umsatz.
Ohne Aufwand. Ohne Risiko. Vertraglich garantiert.
30 %
Provisionsbeteiligung
0 €
Risiko & Vorabkosten
14+ Mio €
Transaktionsvolumen 2025
10+
Jahre Erfahrung
30+
Verwaltungskooperationen
Interesse an der Kooperation? Wir erklären alles im persönlichen Gespräch.
Warum Kopp Real Estate

Wir machen Ihnen die Kooperation maximal einfach

Sie geben den Hinweis – per Intro, Flyer oder Telefonnummer. Wir übernehmen alles Weitere: vom Erstkontakt bis zum Notartermin. Kein Aufwand, kein Risiko.

Unter 1 Minute – mehr braucht es nicht

Stellen Sie uns dem Eigentümer vor, geben Sie unseren Flyer weiter oder nennen Sie unsere Nummer. Wir kontaktieren den Eigentümer diskret. Ihr Verwaltungsverhältnis bleibt unberührt.

📝

Vertragliche Sicherheit

Schriftliche Tippgebervereinbarung ab Tag 1. Ihre 30 % sind vertraglich garantiert und werden nach Eingang unserer Courtage ausgezahlt. Kein Kleingedrucktes.

💶

30 % – dreimal mehr als üblich

Marktstandard sind 5–10 %. Wir bieten 30 % der Gesamtprovision. Weil Hausverwaltungen die wertvollsten Kooperationspartner sind.

🏗

Wir kennen Ihren Markt

10+ Jahre Münchner Immobilienmarkt. Über 30 bestehende Verwaltungskooperationen. 14+ Mio. € Transaktionsvolumen allein 2025.

📦

Werbematerial – kostenlos und gedruckt

Checklisten, Ratgeber, Bewertungsflyer – als PDF zum Download oder gedruckt und fertig per Post. Kostenlos. Ideal für WEG-Versammlungen, Eigentümerpost oder zum Auslegen.

🔒

Nur im Erfolgsfall – null Risiko

Kein Verkauf = keine Kosten. Auszahlung erst nach Notartermin und Zahlungseingang unserer Provision. Ihr finanzielles Risiko ist exakt null Euro.

So funktioniert's

In 4 Schritten zu Ihrer Provision

Vom Hinweis bis zum Geldeingang – maximal einfach, komplett transparent.

1

Eigentümer will verkaufen

Bei der WEG-Versammlung, am Telefon oder per E-Mail – ein Eigentümer in Ihrem Bestand signalisiert Verkaufsabsicht.

2

Sie stellen den Kontakt her

Persönliches Intro, Flyer weitergeben oder einfach unsere Nummer nennen. Wir bestätigen per E-Mail, kurzer telefonischer Austausch.

3

Wir gehen auf den Eigentümer zu

Professioneller Erstkontakt, Bewertung, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung bis zum Notar.

4

30 % landen auf Ihrem Konto

Nach Notartermin und Zahlungseingang: Ihre 30 % innerhalb von 14 Tagen ausgezahlt.

So erreichen Sie uns

Tipp melden oder Kooperation starten

Ob konkreter Eigentümer-Tipp oder Interesse an der Zusammenarbeit – kontaktieren Sie uns direkt. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.

Anrufen

Am schnellsten. Kurz durchrufen, Tipp melden oder Fragen stellen.

089 444 432 131

E-Mail

Kurze Nachricht mit Name und Adresse des Eigentümers reicht völlig.

partner@kopp-re.de

Kontaktformular

Strukturiert und sicher über unsere Kontaktseite.

Zum Kontaktformular

So kann Ihr Tipp aussehen – alles davon reicht

Persönliches Intro

Sie stellen uns dem Eigentümer vor – per Anruf, Mail oder beim nächsten Treffen. Das stärkste Signal.

Checkliste oder Flyer weitergeben

Legen Sie unsere Materialien bei – zur Jahresabrechnung, Eigentümerpost oder WEG-Versammlung.

Auf Website oder Telefonnummer hinweisen

Empfehlen Sie kopp-re.de oder unsere Nummer 089 444 432 131. Wir erledigen den Rest.

Kontaktdaten melden

Name, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers – per Anruf oder Mail an uns. Fertig.

Gedrucktes Werbematerial – kostenlos. Wir senden Ihnen Checklisten, Ratgeber und Bewertungsflyer fertig gedruckt und kostenfrei per Post. Zum Auslegen, Beilegen oder Verteilen. Einfach anfragen.

Provisionsmodell

Was Sie konkret verdienen

Wir berechnen 3 % netto Käuferprovision und 3 % netto Verkäuferprovision. Sie erhalten 30 % der Gesamtprovision. Fällig ausschließlich nach Notartermin und Zahlungseingang.

Objekt Verkaufspreis Gesamtprovision Kopp (3 %+3 % netto) Ihre 30 %
1-Zi.-Apartment 280.000 € 16.800 € 5.040 €
2-Zi.-ETW 450.000 € 27.000 € 8.100 €
3-Zi.-ETW 750.000 € 45.000 € 13.500 €
Einfamilienhaus 1.200.000 € 72.000 € 21.600 €
Mehrfamilienhaus 3.500.000 € 210.000 € 63.000 €

Alle Beträge netto zzgl. gesetzl. MwSt. Die Tippgeberprovision wird auf Basis der tatsächlich vereinnahmten Netto-Maklerprovision (Käufer- + Verkäuferseite) berechnet. Auszahlung innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang.

Unsere Garantie

Auszahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang unserer Courtage. Schriftlich vertraglich zugesichert. Kein Kleingedrucktes. Kein Verkauf = null Kosten für Sie.

Materialien für Ihre Eigentümer

Checklisten & Ratgeber – zum Download und gedruckt

Kostenlose PDFs zum Download. Oder gedruckt und fertig per Post – ebenfalls kostenfrei. Perfekt zum Weiterleiten an Eigentümer, als Beilage zur Jahresabrechnung oder für WEG-Versammlungen.

Gedruckte Exemplare per Post? Kein Problem – wir senden Ihnen alles kostenfrei zu. Auch größere Mengen für Eigentümerversammlungen. Einfach über die Kontaktseite anfragen oder an partner@kopp-re.de schreiben.

Häufige Fragen

Alles klar? Falls nicht – hier die Antworten.

Wie genau wird meine Provision berechnet?

30 % der Gesamtprovision (Käufer- + Verkäuferseite). Wir berechnen jeweils 3 % netto vom Käufer und 3 % netto vom Verkäufer. Bei einer 750.000-€-Wohnung sind das 45.000 € Gesamtprovision. Ihre 30 % = 13.500 €. Das ist mehr als dreimal so viel wie der Branchenstandard von 5–10 %.

Wann genau wird ausgezahlt?

Innerhalb von 14 Tagen nachdem Käufer und Verkäufer unsere Provision bezahlt haben. Voraussetzung: notarieller Kaufvertrag. Kein Notartermin = keine Auszahlung = aber auch keine Kosten für Sie.

Muss ich vorab etwas zahlen?

Nein. Niemals. Keine Anmeldegebühr, kein Fixbetrag, kein Abo. Zu 100 % erfolgsbasiert. Kommt kein Verkauf zustande, entstehen Ihnen null Kosten.

Was genau muss ich als Hausverwaltung tun?

Nur den Kontakt herstellen. Drei Möglichkeiten: Sie stellen uns dem Eigentümer persönlich vor (stärkstes Signal), Sie geben unsere Checklisten oder Bewertungsflyer weiter (z. B. zur Jahresabrechnung), oder Sie nennen dem Eigentümer einfach unsere Telefonnummer oder Website. Wir übernehmen alles Weitere.

Bleibt mein Verwaltungsverhältnis bestehen?

Selbstverständlich. Der Verkauf betrifft den Eigentümer, nicht die WEG. Ihr Verwaltungsvertrag bleibt völlig unberührt. Wir kontaktieren diskret und professionell.

Brauche ich einen Vertrag?

Ja – zu Ihrer Sicherheit. Wir schließen eine schriftliche Tippgebervereinbarung ab. Darin sind die 30 %, der Auszahlungszeitpunkt und alle Bedingungen klar geregelt. Muster senden wir gerne vorab zu.

Warum 30 %? Das ist deutlich über dem Markt.

Stimmt – der Branchenstandard liegt bei 5–10 %. Wir bieten 30 %, weil Hausverwaltungen für uns die wertvollsten Partner sind. Sie kennen Ihre Eigentümer persönlich und hören als Erste von Verkaufsabsichten. Dieser Zugang ist außergewöhnlich wertvoll.

Darf ich als Hausverwaltung überhaupt Tipps geben?

Ja. Der BGH hat klargestellt, dass die Einschränkungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes (§ 2 WoVermRG) nur bei der Vermietung gelten – nicht beim Verkauf von Eigentumswohnungen. Als Tippgeber stellen Sie lediglich den Kontakt her. Unsere Tippgebervereinbarung regelt Transparenz und Datenschutz sauber.

Stellt ihr auch Werbematerial zur Verfügung?

Ja – kostenlos und gedruckt. Checklisten, Ratgeber und Bewertungsflyer senden wir Ihnen fertig gedruckt per Post. Auch in größeren Mengen für Eigentümerversammlungen. Alternativ als PDF zum Download auf dieser Seite.

Muss ich die Provision versteuern?

Ja. Tippgeberprovisionen sind steuerpflichtig – als sonstige Einkünfte (Privatperson) oder als Betriebseinnahme (Unternehmen). Wir stellen eine ordentliche Abrechnung aus. Bitte klären Sie die Details mit Ihrem Steuerberater.
Kooperation starten

Bereit? Lassen Sie uns sprechen.

Ich erkläre Ihnen persönlich, wie die Zusammenarbeit funktioniert. Die Tippgebervereinbarung ist in 5 Minuten unterschrieben.

Martin Kopp · Unterhaching
⚖️

Die Tippgebervereinbarung regelt alle Details: Provisionsanspruch, Auszahlungsbedingungen, Datenschutz und Transparenzpflichten. Die Weitergabe von Eigentümerdaten erfolgt ausschließlich mit deren Einwilligung. Hausverwaltungen dürfen beim Verkauf von Eigentumswohnungen als Tippgeber auftreten (vgl. BGH zur Abgrenzung WoVermRG). Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Datenschutz · Impressum

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