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Zugewinnausgleich Immobilie - Berechnung, Stichtag & Beispiele 2026

Zugewinnausgleich Immobilie - Berechnung, Stichtag & Beispiele

Bei einer Scheidung ist die Immobilie oft der größte Vermögenswert. Der Zugewinnausgleich regelt, wie Vermögenszuwächse während der Ehe ausgeglichen werden - unabhängig davon, wem das Haus gehört.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie der Zugewinnausgleich bei Immobilien funktioniert, welche Stichtage gelten und wie die Berechnung mit konkreten Beispielen aussieht.

Kurzantwort
Wie funktioniert der Zugewinnausgleich bei Immobilien?
Grundprinzip: Endvermögen minus Anfangsvermögen = Zugewinn. Wer mehr Zugewinn hat, zahlt die Hälfte der Differenz aus.

Stichtag Endvermögen: rechtlich § 1384 BGB (Rechtshängigkeit), praktisch meist Zustellung des Scheidungsantrags
Stichtag Anfangsvermögen: Tag der Eheschließung
Bei Immobilien: Verkehrswert minus Restschuld = Nettowert
Erbschaft/Schenkung: privilegierter Erwerb (§ 1374 Abs. 2 BGB), relevant ist häufig die Wertentwicklung ab Erwerb
Verjährung: regelmäßig 3 Jahre (§§ 195, 199 BGB), Beginn ist vom Einzelfall abhängig (häufig an Rechtskraft und Kenntnis geknüpft)

Grundlagen: Was ist Zugewinnausgleich?

Die meisten Ehepaare in Deutschland leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das gilt automatisch, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde.

Was bedeutet Zugewinngemeinschaft?

In der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen jedes Partners getrennt - auch während der Ehe. Erst bei Auflösung der Ehe wird der während der Ehe entstandene Vermögenszuwachs (Zugewinn) ausgeglichen.

Wichtig: Der Zugewinnausgleich ist eine Geldforderung. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Übertragung bestimmter Gegenstände (also auch nicht automatisch auf das Haus). Der Partner mit dem höheren Zugewinn schuldet die Hälfte der Differenz als Geldzahlung.

Wann findet kein Zugewinnausgleich statt?

  • Gütertrennung: im Ehevertrag vereinbart
  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft: bestimmte Vermögenswerte sind ausgenommen
  • Grobe Unbilligkeit: in Ausnahmefällen kann der Ausgleich ganz oder teilweise entfallen (§ 1381 BGB)

Immobilie im Zugewinnausgleich

Immobilien spielen beim Zugewinnausgleich oft die zentrale Rolle, weil sie häufig den größten Vermögenswert darstellen.

Wie wird die Immobilie bewertet?

Für den Zugewinnausgleich wird der Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie zum Stichtag angesetzt. Bei Streit über den Wert kann ein gerichtliches Sachverständigengutachten erforderlich werden.

Nettowert der Immobilie
Verkehrswert - Restschuld = Nettowert im Vermögen
Kredite und Grundschulden mindern den anzusetzenden Wert

Unterschiedliche Eigentumsverhältnisse

Situation Typische Auswirkung auf den Zugewinn
Beide im Grundbuch (z.B. je 50 Prozent) Jeder setzt seinen Anteil am Nettowert als Vermögensposten an
Nur einer im Grundbuch (Alleineigentum) Nettowert wird dem Eigentümer zugerechnet; Ausgleich erfolgt über Geldforderung
Immobilie schon vor der Ehe vorhanden Wert zum Tag der Eheschließung ist Anfangsvermögen; relevant ist die Entwicklung bis zum Stichtag
Immobilie während der Ehe erworben Die bis zum Stichtag aufgebaute Nettoposition (Wert minus Restschuld) wirkt sich im Endvermögen aus
Immobilie geerbt oder geschenkt Privilegierter Erwerb (§ 1374 Abs. 2 BGB): Wert bei Erwerb zählt als Anfangsvermögen; relevant ist oft die Entwicklung ab Erwerb

Wichtig: Der Zugewinnausgleich ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen. Wer im Grundbuch steht, bleibt Eigentümer. Der Ausgleich erfolgt grundsätzlich über eine Geldzahlung.

Berechnung Schritt für Schritt

1

Anfangsvermögen ermitteln

Vermögen jedes Partners am Tag der Eheschließung. Schulden werden abgezogen (ein negatives Anfangsvermögen ist möglich). Das Anfangsvermögen wird für die Berechnung regelmäßig indexiert (Kaufkraftausgleich).

2

Endvermögen feststellen

Vermögen jedes Partners am Stichtag nach § 1384 BGB (bei Scheidung: Rechtshängigkeit, praktisch meist Zustellung). Immobilien werden mit dem Verkehrswert angesetzt, Schulden abgezogen.

3

Zugewinn berechnen

Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen das (indexierte) Anfangsvermögen übersteigt. Ist das Endvermögen nicht höher, beträgt der Zugewinn 0.

4

Zugewinne vergleichen

Die Zugewinne beider Partner werden verglichen. Wer den höheren Zugewinn hat, schuldet grundsätzlich die Hälfte der Differenz.

5

Ausgleichszahlung berechnen

(Höherer Zugewinn - Niedrigerer Zugewinn) geteilt durch 2 = Ausgleichszahlung. Der Anspruch ist grundsätzlich eine Geldforderung.

Formel Zugewinnausgleich
Ausgleich = (Zugewinn A - Zugewinn B) / 2
Positiver Wert: A zahlt an B. Negativer Wert: B zahlt an A.

Stichtage & Verjährung

Die korrekten Stichtage sind entscheidend. Sie bestimmen, welche Werte und Schulden in die Berechnung einfließen.

Die wichtigsten Stichtage

Stichtag Zeitpunkt Bedeutung
Anfangsvermögen Tag der standesamtlichen Eheschließung Basis für die Zugewinnberechnung
Endvermögen Bei Scheidung: Stichtag nach § 1384 BGB (Rechtshängigkeit), praktisch meist Zustellung Maßgeblich für Verkehrswert, Kontostände und Schulden
Privilegierter Erwerb Tag des Erwerbs (Erbschaft/Schenkung) Für das dem Anfangsvermögen zuzurechnende Erwerbsvermögen (§ 1374 Abs. 2 BGB)

Achtung: Für die Bewertung des Endvermögens kommt es bei Scheidung nicht auf den Tag der Einreichung an, sondern auf den Stichtag nach § 1384 BGB (praktisch regelmäßig die Zustellung des Scheidungsantrags durch das Gericht).

Rechtsgrundlagen (zur Vertiefung): § 1384 BGB, § 1374 BGB

Verjährung des Zugewinnausgleichs

Für den Zugewinnausgleich gilt regelmäßig die dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB). Der Beginn richtet sich nach § 199 BGB (unter anderem Schluss des Jahres der Anspruchsentstehung und Kenntnis). In der Praxis wird häufig an die Rechtskraft der Scheidung und die Kenntnis von Anspruch und Person angeknüpft.

Beispiel
Verjährung (vereinfachtes Beispiel)

Rechtskraft der Scheidung: 15. Mai 2025
Fristbeginn (vereinfachend): 31. Dezember 2025
Verjährung (vereinfachend): 31. Dezember 2028

Hinweis: Der Bewertungsstichtag (§ 1384 BGB) ist nicht identisch mit dem Verjährungsbeginn. Für die Verjährung sind die Voraussetzungen des § 199 BGB maßgeblich.

Hemmung ist möglich, zum Beispiel durch rechtzeitige gerichtliche Geltendmachung und Zustellung.

Rechtsgrundlagen (zur Vertiefung): § 195 BGB, § 199 BGB

Indexierung des Anfangsvermögens

Für die Berechnung wird das Anfangsvermögen häufig auf die Kaufkraft zum Endstichtag umgerechnet. Das nennt man Indexierung. Grundlage ist der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts.

Formel Indexierung
Indexiertes Anfangsvermögen = Anfangsvermögen × (VPI Endstichtag / VPI Anfangsstichtag)
Wichtig: Innerhalb derselben Indexreihe bleiben. Basisjahre können sich ändern.

Warum ist das wichtig?

Ohne Indexierung würde Vermögen, das schon zu Beginn der Ehe vorhanden war, häufig nicht kaufkraftbereinigt berücksichtigt. Die Indexierung dient dazu, den inflationsbedingten Kaufkraftverlust zwischen Anfangs- und Endstichtag sachgerecht abzubilden.

Illustration
Indexierung mit Beispielwerten (nur zur Veranschaulichung)

Situation: Anfangsvermögen 300.000 Euro. Für die Illustration werden fiktive Indexstände genutzt.

Anfangsvermögen:300.000 Euro
VPI Anfangsstichtag (Beispielwert):95,0
VPI Endstichtag (Beispielwert):120,0
Indexiertes Anfangsvermögen:300.000 × (120,0 / 95,0) = 378.947 Euro

Für die echte Berechnung entnehmen Sie die Indexstände dem VPI des Statistischen Bundesamts und verwenden das Verhältnis der Indexwerte (gleiche Indexreihe).

Sonderfälle: Erbschaft, Alleineigentum, Schulden

Geerbte oder geschenkte Immobilie (privilegierter Erwerb)

Erbschaften und Schenkungen während der Ehe gelten als privilegierter Erwerb (§ 1374 Abs. 2 BGB). Der Wert zum Zeitpunkt des Erwerbs wird dem Anfangsvermögen zugerechnet, auch wenn der Erwerb während der Ehe stattfindet.

Praxis-Kernaussage: Der Erwerbswert der Erbschaft/Schenkung wird dem Anfangsvermögen zugerechnet. Relevant kann die Wertentwicklung ab Erwerb bis zum Stichtag sein.

Beispiel
Erbschaft: Erwerbswert und Entwicklung

Situation: Ein Ehepartner erbt während der Ehe ein Haus. Erwerbswert 400.000 Euro. Verkehrswert am Endstichtag 550.000 Euro.

Wert bei Erwerb (Erbschaft):400.000 Euro
Indexierung Erwerbswert:400.000 × (VPI End / VPI Erwerb)
Verkehrswert am Endstichtag:550.000 Euro
Relevante Wertentwicklung (vereinfacht):550.000 minus indexierter Erwerbswert

Hinweis: Für die echte Rechnung müssen VPI-Erwerbszeitpunkt und VPI-Endstichtag aus derselben Indexreihe entnommen werden.

Alleineigentum vor der Ehe

War die Immobilie bereits vor der Ehe im Alleineigentum vorhanden, zählt der Wert zum Tag der Eheschließung als Anfangsvermögen. Relevant ist dann regelmäßig die Entwicklung (Wert und Restschuld) bis zum Endstichtag.

Immobilie im Alleineigentum während der Ehe erworben

Wird die Immobilie während der Ehe im Alleineigentum erworben, fließt die bis zum Stichtag aufgebaute Nettoposition (Verkehrswert minus Restschuld) in das Endvermögen des Eigentümers ein. Der Ausgleich erfolgt über die Zugewinndifferenz als Geldforderung.

Negatives Anfangsvermögen (Schulden)

Hatten Sie bei der Heirat Schulden, ist Ihr Anfangsvermögen negativ. Wird während der Ehe getilgt oder Vermögen aufgebaut, kann dies zu einem höheren Zugewinn führen.

Beispiel
Schuldenabbau und Zugewinn
Anfangsvermögen (Schulden):−50.000 Euro
Endvermögen:100.000 Euro
Zugewinn:100.000 minus (−50.000) = 150.000 Euro

Zugewinn ist nicht negativ

Zugewinn ist per Definition nur der positive Überschuss des Endvermögens über das Anfangsvermögen. Ist das Endvermögen nicht höher, beträgt der Zugewinn 0.

Beispielrechnungen

Beispiel 1
Gemeinsames Haus, beide 50 Prozent Eigentümer

Situation: Das Ehepaar besitzt ein Haus je zur Hälfte. Verkehrswert am Stichtag 700.000 Euro, Restschuld 200.000 Euro.

Verkehrswert am Stichtag:700.000 Euro
Restschuld am Stichtag:200.000 Euro
Nettowert gesamt:700.000 minus 200.000 = 500.000 Euro
Anteil je Ehegatte (50 Prozent):250.000 Euro

Hinweis: Ob und in welcher Höhe ein Zugewinnausgleich entsteht, hängt zusätzlich vom Anfangsvermögen (inklusive Indexierung) beider Partner ab.

Beispiel 2
Haus im Alleineigentum während der Ehe erworben

Situation: Ein Ehepartner erwirbt während der Ehe im Alleineigentum ein Haus. Verkehrswert am Stichtag 520.000 Euro, Restschuld 250.000 Euro. Der andere Partner hat keinen nennenswerten Zugewinn.

Eigentümer:

Endvermögen (Nettowert):520.000 minus 250.000 = 270.000 Euro
Zugewinn Eigentümer (vereinfacht):270.000 Euro

Anderer Partner:

Zugewinn (vereinfacht):0 Euro

Ausgleich (vereinfacht):

(270.000 minus 0) / 2 =135.000 Euro

Ergebnis (vereinfacht): Der Eigentümer schuldet 135.000 Euro als Ausgleichszahlung, obwohl der andere Partner nicht im Grundbuch steht. Eigentum bleibt unberührt.

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Häufige Fragen zum Zugewinnausgleich bei Immobilien

Martin Kopp - Immobilienmakler München

Martin Kopp

Geschäftsführer, Kopp Real Estate GmbH

B.Sc. Real Estate | Über 10 Jahre Erfahrung als Immobilienmakler und Asset Manager. Spezialisiert auf Immobilienbewertung bei Scheidung in München Süd und Ost.

Wichtiger Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Für rechtliche Fragen zu Zugewinnausgleich und Familienrecht konsultieren Sie einen Fachanwalt für Familienrecht. Für steuerliche Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater. Wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Stand: Januar 2026

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