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Haus geerbt – Was tun? Checkliste & erste Schritte | Kopp Real Estate

Haus geerbt – Was tun? Checkliste für Erben

Die wichtigsten Fristen: 6 Wochen Ausschlagung, 3 Monate Anzeige ans Finanzamt (grundsätzlich ab Kenntnis), 2 Jahre für die grundbuchamtlich gebührenfreie Grundbuchberichtigung.

Ein Haus zu erben bringt nicht nur Vermögen, sondern auch Verantwortung mit sich. Sie übernehmen laufende Kosten, mögliche Verbindlichkeiten und müssen Formalitäten sauber abarbeiten. Diese Checkliste führt Sie strukturiert durch die ersten Wochen und Monate nach dem Erbfall.

Kurz & Knapp
Was muss ich tun, wenn ich ein Haus geerbt habe?
Sofort: Nachlass prüfen (Grundbuch, Verbindlichkeiten, Zustand)
Frist: Entscheidung Annehmen oder Ausschlagen (regelmäßig 6 Wochen ab Kenntnis)
Anzeige: Finanzamt grundsätzlich binnen 3 Monaten ab Kenntnis informieren
Grundbuch: Berichtigung veranlassen (binnen 2 Jahren grundbuchamtlich gebührenfrei)

Danach: Erbnachweis klären (notarielles Testament reicht oft, sonst Erbschein) und Nutzung entscheiden (selbst nutzen, vermieten, verkaufen).

Alle Fristen im Zeitstrahl

Nach einem Erbfall laufen mehrere Themen parallel. Diese Timeline zeigt Ihnen, was typischerweise wann erledigt wird:

Sofort
Nachlass sichten
Grundbuch einsehen, Verbindlichkeiten und laufende Kosten prüfen, Immobilienzustand bewerten. Erst dann entscheiden.
Regelmäßig binnen 6 Wochen
Erbe annehmen oder ausschlagen
Frist ab Kenntnis. Ausschlagung beim Nachlassgericht oder Notar. Wenn Sie eine Ausschlagung erwägen, vermeiden Sie vorher Schritte, die als Annahme gewertet werden können.
Grundsätzlich binnen 3 Monaten
Finanzamt informieren
Erwerb von Todes wegen grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis anzeigen. In bestimmten Fällen erfolgt die Anzeige bereits über Notar oder Nachlassgericht.
Mehrere Wochen
Erbnachweis organisieren
Notarielles Testament/Erbvertrag reicht oft. Falls erforderlich: Erbschein beim Nachlassgericht beantragen.
Binnen 2 Jahren
Grundbuch berichtigen
Bei Antrag innerhalb von 2 Jahren ist die Grundbuchberichtigung grundbuchamtlich gebührenfrei. Je nach Weg können Notar- oder Beglaubigungskosten anfallen.

Wichtig: Versäumen Sie die Ausschlagungsfrist, gilt das Erbe grundsätzlich als angenommen – inklusive möglicher Verbindlichkeiten.

Die ersten Schritte nach dem Erbfall

1Grundbuch einsehen

Das Grundbuch zeigt, was auf der Immobilie lastet: Grundschulden, Dienstbarkeiten (z. B. Wohnrecht/Nießbrauch) und weitere Belastungen. Als Erbe haben Sie ein Einsichtsrecht. Beantragen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht.

2Finanziellen Überblick verschaffen

Prüfen Sie:

  • Offene Kredite und Verbindlichkeiten
  • Laufende Kosten (Versicherungen, Energie, Grundsteuer)
  • Bestehende Mietverträge und Kautionen (bei Vermietung)
  • Hausgeld-Rückstände bei Eigentumswohnungen
3Immobilienzustand bewerten

Besteht Sanierungsbedarf? Prüfen Sie Heizung, Dach, Fenster, Elektrik und Feuchtigkeit. Ein Sanierungsstau beeinflusst Wert und Entscheidungslogik (Behalten, Vermieten, Verkaufen) erheblich.

4Entscheidung: Annehmen oder Ausschlagen?

Ausschlagen kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass überschuldet ist oder die Immobilie bei hohem Sanierungsbedarf wirtschaftlich nicht tragfähig ist. In komplexen Fällen kommen je nach Situation auch Instrumente wie Nachlassverwaltung/Nachlassinsolvenz in Betracht. Das sollte rechtlich geprüft werden.

Tipp: Bei Unsicherheit frühzeitig juristischen und steuerlichen Rat einholen. Die richtige Reihenfolge spart Zeit, Geld und reduziert Haftungsrisiken.

Erbnachweis und Erbschein

Worum geht es?

Für Grundbuchamt, Banken und Vertragspartner brauchen Sie einen belastbaren Nachweis, wer Erbe ist und in welcher Quote. Das kann je nach Konstellation über ein notarielles Testament/Erbvertrag oder über einen Erbschein erfolgen.

Wann wird ein Erbschein häufig benötigt?

Situation Einordnung
Notarielles Testament / Erbvertrag + Eröffnungsprotokoll Oft ausreichend für Grundbuch und Nachweise
Privatschriftliches (handschriftliches) Testament Häufig Erbschein, abhängig von Klarheit und Anforderungen der Stelle
Gesetzliche Erbfolge (kein Testament) In der Regel Erbschein
Zugriff auf Bankkonten Oft zusätzlicher Nachweis, außer bei Vollmachten über den Tod hinaus
Erbengemeinschaft Erbnachweis für alle, oft gemeinschaftlich

Hinweis zur Reihenfolge

Wichtig: Wenn Sie eine Ausschlagung prüfen, sollten Sie vor der Beantragung eines Erbscheins rechtlich klären, welche Schritte als Annahme gewertet werden können.

Erbschein beantragen

Der Antrag erfolgt beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Typische Unterlagen:

  • Sterbeurkunde
  • Personalausweis
  • Urkunden zum Verwandtschaftsnachweis (je nach Fall)
  • Testament/Erbvertrag (falls vorhanden)

Bearbeitungszeit: In der Praxis oft mehrere Wochen. Planen Sie das in Ihren Ablauf (z. B. Verkaufsvorbereitung) ein.

Grundbuch berichtigen lassen

Mit dem Erbfall geht das Eigentum im Regelfall unmittelbar auf die Erben über. Im Grundbuch steht jedoch zunächst weiterhin die verstorbene Person. Die Eintragung muss berichtigt werden, damit Sie rechtssicher verfügen können.

So läuft die Grundbuchberichtigung ab

  1. Antrag stellen: beim Grundbuchamt (Amtsgericht) oder über Notar
  2. Erbnachweis beifügen: Erbschein oder notarielles Testament/Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll
  3. Eintragung: Erben werden als Eigentümer eingetragen (bei mehreren: in Erbengemeinschaft)

2-Jahres-Frist: Bei Antragstellung innerhalb von 2 Jahren ist die Grundbuchberichtigung grundbuchamtlich gebührenfrei (§ 60 GNotKG). Je nach Vorgehen können Notar- oder Beglaubigungskosten entstehen.

Erbengemeinschaft

Bei mehreren Erben werden alle Miterben eingetragen. Die Berichtigung kann grundsätzlich auch durch einzelne Miterben angestoßen werden; für spätere Verfügungen (z. B. Verkauf) gilt regelmäßig das Einstimmigkeitsprinzip innerhalb der Gemeinschaft.

Kosten im Überblick

Kostenart Einordnung Hinweis
Erbschein Gebühren nach Nachlasswert GNotKG; je nach Antrag (Gericht/Notar) und Aufwand
Beglaubigungen / Notar abhängig vom Umfang z. B. für Anträge, Unterschriften, Dokumente
Grundbuchberichtigung (binnen 2 Jahren) grundbuchamtlich gebührenfrei § 60 GNotKG; Notar/Beglaubigung kann Kosten auslösen
Grundbuchberichtigung (nach 2 Jahren) Gebühren nach GNotKG abhängig vom Geschäftswert/Verkehrswert
Haushaltsauflösung abhängig vom Umfang Volumen, Entsorgung, Wertgegenstände, Zugänglichkeit
Immobilienbewertung häufig kostenfrei z. B. im Rahmen einer Verkaufsberatung; Details je Anbieter

Hinweis: Steuerliche Abzugsfähigkeit und Nachlasskosten sollten im Einzelfall mit Steuerberatung geklärt werden.

Selbst nutzen, vermieten oder verkaufen?

Nach Annahme der Erbschaft stehen typischerweise drei Wege zur Wahl. Welche Option sinnvoll ist, hängt von Zustand, Kosten, Familiensituation und Zielsetzung ab.

Option 1: Selbst einziehen

  • Vorteil: Eigennutzung kann steuerlich relevant sein (Details abhängig vom Fall)
  • Vorteil: Emotionaler Wert, direkte Kontrolle über Zustand und Maßnahmen
  • Nachteil: Sanierungskosten und laufende Belastungen

Option 2: Vermieten

  • Vorteil: Regelmäßige Einnahmen, langfristige Vermögensstrategie möglich
  • Vorteil: Abschreibung kann möglich sein (AfA hängt von Baujahr und steuerlicher Einordnung ab)
  • Nachteil: Vermieterpflichten, Instandhaltung, Mietrecht

Option 3: Verkaufen

  • Vorteil: Liquidität und klare Verhältnisse, oft hilfreich bei Erbengemeinschaften
  • Vorteil: Keine laufenden Kosten und Risiken mehr
  • Hinweis: Steuerliche Aspekte (z. B. Veräußerungsgewinn) sind einzelfallabhängig

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Komplette Checkliste: Haus geerbt

Checkliste für die ersten Wochen
  • Sterbeurkunde besorgen
  • Testament suchen / Nachlassgericht kontaktieren
  • Grundbuchauszug anfordern (Belastungen prüfen)
  • Verbindlichkeiten und laufende Kosten ermitteln
  • Verträge sichten (Versicherungen, Energie, etc.)
  • Immobilienzustand grob bewerten (Sanierungsbedarf?)
  • Entscheidung: Erbe annehmen oder ausschlagen (Frist beachten)
  • Erbnachweis klären (Testament/Erbvertrag vs. Erbschein)
  • Finanzamt grundsätzlich binnen 3 Monaten ab Kenntnis informieren
  • Grundbuchberichtigung veranlassen (binnen 2 Jahren gebührenfrei)
  • Bei Erbengemeinschaft: Abstimmung mit Miterben
  • Immobilie bewerten lassen
  • Entscheidung: Selbst nutzen, vermieten oder verkaufen
  • Bei Vermietung: Mieter über Eigentümerwechsel informieren
  • Bei Verkauf: Vermarktung und Verkaufsprozess strukturieren

Häufige Fragen zum Thema Haus geerbt

Martin Kopp | Kopp Real Estate München

Ihr Ansprechpartner: Martin Kopp

Kopp Real Estate | Checklisten & Prozesslogik für Erbimmobilien in München

Diese Checkliste ist der Schnellstart für Unterlagen, Schritte und Reihenfolge. Rechtliche und steuerliche Fragen sind einzelfallabhängig und gehören in eine individuelle Beratung.

Wichtiger Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Für rechtliche Fragen zur Erbschaft und Nachlassabwicklung konsultieren Sie bitte Notar oder Fachanwaltschaft. Für steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung. Wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Stand: Januar 2026

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