Die wichtigsten Fristen: 6 Wochen Ausschlagung, 3 Monate Anzeige ans Finanzamt (grundsätzlich ab Kenntnis), 2 Jahre für die grundbuchamtlich gebührenfreie Grundbuchberichtigung.
Ein Haus zu erben bringt nicht nur Vermögen, sondern auch Verantwortung mit sich. Sie übernehmen laufende Kosten, mögliche Verbindlichkeiten und müssen Formalitäten sauber abarbeiten. Diese Checkliste führt Sie strukturiert durch die ersten Wochen und Monate nach dem Erbfall.
Nach einem Erbfall laufen mehrere Themen parallel. Diese Timeline zeigt Ihnen, was typischerweise wann erledigt wird:
Wichtig: Versäumen Sie die Ausschlagungsfrist, gilt das Erbe grundsätzlich als angenommen – inklusive möglicher Verbindlichkeiten.
Das Grundbuch zeigt, was auf der Immobilie lastet: Grundschulden, Dienstbarkeiten (z. B. Wohnrecht/Nießbrauch) und weitere Belastungen. Als Erbe haben Sie ein Einsichtsrecht. Beantragen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht.
Prüfen Sie:
Besteht Sanierungsbedarf? Prüfen Sie Heizung, Dach, Fenster, Elektrik und Feuchtigkeit. Ein Sanierungsstau beeinflusst Wert und Entscheidungslogik (Behalten, Vermieten, Verkaufen) erheblich.
Ausschlagen kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass überschuldet ist oder die Immobilie bei hohem Sanierungsbedarf wirtschaftlich nicht tragfähig ist. In komplexen Fällen kommen je nach Situation auch Instrumente wie Nachlassverwaltung/Nachlassinsolvenz in Betracht. Das sollte rechtlich geprüft werden.
Tipp: Bei Unsicherheit frühzeitig juristischen und steuerlichen Rat einholen. Die richtige Reihenfolge spart Zeit, Geld und reduziert Haftungsrisiken.
Für Grundbuchamt, Banken und Vertragspartner brauchen Sie einen belastbaren Nachweis, wer Erbe ist und in welcher Quote. Das kann je nach Konstellation über ein notarielles Testament/Erbvertrag oder über einen Erbschein erfolgen.
| Situation | Einordnung |
|---|---|
| Notarielles Testament / Erbvertrag + Eröffnungsprotokoll | Oft ausreichend für Grundbuch und Nachweise |
| Privatschriftliches (handschriftliches) Testament | Häufig Erbschein, abhängig von Klarheit und Anforderungen der Stelle |
| Gesetzliche Erbfolge (kein Testament) | In der Regel Erbschein |
| Zugriff auf Bankkonten | Oft zusätzlicher Nachweis, außer bei Vollmachten über den Tod hinaus |
| Erbengemeinschaft | Erbnachweis für alle, oft gemeinschaftlich |
Wichtig: Wenn Sie eine Ausschlagung prüfen, sollten Sie vor der Beantragung eines Erbscheins rechtlich klären, welche Schritte als Annahme gewertet werden können.
Der Antrag erfolgt beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Typische Unterlagen:
Bearbeitungszeit: In der Praxis oft mehrere Wochen. Planen Sie das in Ihren Ablauf (z. B. Verkaufsvorbereitung) ein.
Mit dem Erbfall geht das Eigentum im Regelfall unmittelbar auf die Erben über. Im Grundbuch steht jedoch zunächst weiterhin die verstorbene Person. Die Eintragung muss berichtigt werden, damit Sie rechtssicher verfügen können.
2-Jahres-Frist: Bei Antragstellung innerhalb von 2 Jahren ist die Grundbuchberichtigung grundbuchamtlich gebührenfrei (§ 60 GNotKG). Je nach Vorgehen können Notar- oder Beglaubigungskosten entstehen.
Bei mehreren Erben werden alle Miterben eingetragen. Die Berichtigung kann grundsätzlich auch durch einzelne Miterben angestoßen werden; für spätere Verfügungen (z. B. Verkauf) gilt regelmäßig das Einstimmigkeitsprinzip innerhalb der Gemeinschaft.
| Kostenart | Einordnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Erbschein | Gebühren nach Nachlasswert | GNotKG; je nach Antrag (Gericht/Notar) und Aufwand |
| Beglaubigungen / Notar | abhängig vom Umfang | z. B. für Anträge, Unterschriften, Dokumente |
| Grundbuchberichtigung (binnen 2 Jahren) | grundbuchamtlich gebührenfrei | § 60 GNotKG; Notar/Beglaubigung kann Kosten auslösen |
| Grundbuchberichtigung (nach 2 Jahren) | Gebühren nach GNotKG | abhängig vom Geschäftswert/Verkehrswert |
| Haushaltsauflösung | abhängig vom Umfang | Volumen, Entsorgung, Wertgegenstände, Zugänglichkeit |
| Immobilienbewertung | häufig kostenfrei | z. B. im Rahmen einer Verkaufsberatung; Details je Anbieter |
Hinweis: Steuerliche Abzugsfähigkeit und Nachlasskosten sollten im Einzelfall mit Steuerberatung geklärt werden.
Nach Annahme der Erbschaft stehen typischerweise drei Wege zur Wahl. Welche Option sinnvoll ist, hängt von Zustand, Kosten, Familiensituation und Zielsetzung ab.
Wir ermitteln den aktuellen Marktwert Ihrer geerbten Immobilie – unverbindlich. So haben Sie eine belastbare Entscheidungsgrundlage.
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Diese Checkliste ist der Schnellstart für Unterlagen, Schritte und Reihenfolge. Rechtliche und steuerliche Fragen sind einzelfallabhängig und gehören in eine individuelle Beratung.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Für rechtliche Fragen zur Erbschaft und Nachlassabwicklung konsultieren Sie bitte Notar oder Fachanwaltschaft. Für steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung. Wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Stand: Januar 2026
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